Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde vor rund 18 Monaten eingeführt. Eine europaweite Verschärfung der Datenschutzgesetze war die Folge. Bei Verstößen beläuft sich das maximale Bußgeld auf 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes eines Unternehmens – Imageschaden inklusive. Die befürchtete Abmahnwelle ist anfänglich zwar ausgeblieben und vielfach entstand das Empfinden, dass die Behörden mit hohen Bußgeldern nicht so wirklich Ernst machen. Doch diese vermeintliche Schonfrist ist vorbei. Passend dazu offeriert IDEAL die Jahresendaktion „Idealer Datenschutz spart viel Geld!“. Neben dem Schutz vor horrenden Strafen bietet diese zusätzliche Spareffekte.

Datenschutzpannen werden inzwischen mit saftigen Bußgeldern geahndet

Zwischenzeitlich gibt es europaweit viele Beispiele, bei denen Zuwiderhandlungen gegen die DSGVO drastisch geahndet wurden. Das erste zweistellige Bußgeld über 50 Mio. Euro erhielt Google in Frankreich aufgebrummt. In Portugal hatte ein Krankenhaus 400.000,- Euro zu zahlen, weil zu viele Personen auf Patientendaten zugriffen. Derzeit macht die britische Datenschutzaufsicht mit der Androhung von Rekord-Bußgeldern gegen eine namhafte Hotelkette sowie eine führende Fluggesellschaft von sich Reden. Hier stehen wegen DSGVO-Verstößen rund 110 Mio. Euro bzw. über 200 Mio. Euro im Raum.

Im Vergleich haben die Deutschen Datenschützer deutlich geringere Bußgelder verhängt, aber auch hier gilt: Tendenz steigend. Die höchsten Bußgelder betrugen bis dato je 80.000,- Euro. Zwei davon verhängte Baden-Württemberg. Im ersten Fall waren persönliche Gesundheitsdaten im Internet gelandet. Im zweiten Fall hatte ein Finanzunternehmen personenbezogene Daten unsachgemäß entsorgt. Die Behörde in Rheinland-Pfalz bemängelte im dritten Fall die Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage sowie unterbliebene Löschung. In Berlin wurde ein Bußgeld über 50.000,- Euro erlassen, weil eine Bank unbefugte Daten ehemaliger Kunden verarbeitete.

IDEAL Jahresendaktion „Idealer Datenschutz spart viel Geld!“

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