Der Jahreswechsel ist nicht nur knallbunt und laut – er birgt auch Risiken. In diesem Newsartikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Eigenheim vor Schäden von Silvesterraketen bewahren können und welche Sicherheits-Tipps Sie definitiv beachten sollten.

Als Hausbesitzer sollten Sie sich auf die Fete zu Silvester gut vorbereiten, denn ein Eigenheim verpflichtet. Vorbeugende Sorgfalt zählt zu den Präventiv-Maßnahmen. Kommt es zu Schäden zum Beispiel durch Silvester-Raketen und Böller, so müssen Sie je nach Schadensbefund unterschiedliche Versicherungen einschalten. Aber nicht nur das! Auch für die Beseitigung des Mülls am Neujahrsmorgen existieren Regeln, die die Besitzer von (Massiv-)Häusern kennen sollten.

Wer haftet für Schäden durch Silvester-Raketen?

Selbst bei vorsichtigem Umgang mit Silvester-Feuerwerk sind Schäden durch Böller und Raketen nicht ganz auszuschließen. Die zum Jahreswechsel drastisch ansteigende Zahl der Feuerschäden spricht eine deutliche Sprache. Kommt es durch Feuerwerkskörper zum Brand oder Schäden an Ihrem Massivhaus, so übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Brandschäden als auch für Begleiterscheinungen im Rahmen der Brandbekämpfung. Das können beispielsweise Schäden durch Löschwasser sein oder auch solche, die eine heftige Rußentwicklung verursacht hat.

Grundsätzlich gilt für die Regulierung solcher Schäden das Verursacherprinzip. Dumm nur: Gerade in der Silvesternacht lässt sich der Verursacher eines Schadens nur mit Glück feststellen. Wer kann schon beweisen, welche Rakete von wem abgefeuert wurde? Als Hausbesitzer ist man in dieser Situation deshalb in aller Regel auf die eigene Versicherung angewiesen:

Für Schäden an der Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Dieser Versicherungsschutz schließt Möbel, Kleidung und andere persönliche Gegenstände mit ein. Die Versicherung zahlt aber nur dann, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Besteht kein Hausrat-Versicherungsschutz, muss man als Geschädigter selbst für die Regulierung entstandener Schäden aufkommen. Ist hingegen der Verursacher des Schadens zu ermitteln, so haftet dieser.

Für Schäden durch Partygäste haftet deren private Haftpflichtversicherung. Schäden, die Sie am Eigentum Ihrer Gäste verursachen, reguliert Ihre eigene Haftpflichtversicherung. Kommt es beim Umgang mit Silvester Feuerwerkskörpern zu Verletzungen, so haftet die gesetzliche oder private Krankenversicherung für die anfallenden Behandlungskosten. Entstehen durch diese Verletzung dauerhafte gesundheitliche Schäden, so fällt die Regulierung in den Bereich der privaten Unfallversicherung. Für den Fall, dass Sie den erlittenen Unfall nicht selbst verursacht haben, ist der haftbar, der den Schaden verursacht hat, sofern dieser ermittelt werden kann.

Sicherheitstipps für ein unbeschwertes Silvester

Angesichts der erhöhten Risiken an Silvester erinnern Gerichte und Versicherungen insbesondere die Besitzer von Häusern und Eigenheimen an ihre Sorgfaltspflichten – schon allein deshalb, damit es erst gar nicht zum Schaden kommt!

Als obligatorisch gilt, in der Silvesternacht und am 1. Januar alle Fenster und Türen geschlossen zu halten. So lässt sich das unkontrollierte Eindringen von Feuerwerkskörpern ins Eigenheim vorbeugend unterbinden. Bei nachweislich geöffneten Türen und Fenstern müssen Hausbesitzer hingegen damit rechnen, auf einem Teil Ihres Schadens sitzen zu bleiben.

In manchen Städten und Gemeinden werden zum Jahreswechsel Sicherheitszonen eingerichtet, in denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht gestattet ist. Informieren Sie sich im Vorfeld darüber.

Beim Kauf von Feuerwerk sollten Sie ausschließlich auf CE-zertifizierte Produkte der Klasse 1 (Knallerbsen, Tisch-Feuerwerk etc.) und Klasse 2 (Silvester-Raketen, Böller, Sonnenräder etc.) zurückgreifen. Vorsichtig ist bei Produkten aus dem Ausland geboten.

Wer räumt Müll nach Silvester wieder weg?

So schön die Silvesterparty und das Feuerwerk zum Jahreswechsel gewesen sein mögen – der Neujahrsmorgen hält für Hausbesitzer oft ziemlich lästige Arbeiten bereit. Der kommunale Reinigungsdienst ist meist bereits in den frühen Morgenstunden damit beschäftigt, den Silvester-Müll zu beseitigen. Im Fokus der städtischen Straßenreiniger befinden sich allerdings insbesondere die Innenstadtgebiete sowie die Hauptverkehrswege. Nebenstraßen werden in der Regel nicht bearbeitet.

Probleme bereitet jedes Jahr die zunehmende Zahl der Feuerwerks-Batterien sowie die zum Abfeuern von Raketen nötigen Flaschen und Holzstäbe. Diese Feuerwerks-Reste sind am Neujahrsmorgen oft in Mengen auf den Gehsteigen vorzufinden. Als Haus- und Grundbesitzer ist man für die Gehweg-Reinigung rund ums Eigenheim zuständig – egal, wie heftig der Neujahrskater wütet! 

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands.

Im Jahr 2018 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise-Partnern 4.033 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von 806,00 Millionen Euro. Mit 2.986 gebauten Häusern 2018 und deutlich mehr als 30.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Rund 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den „Deutschen Franchise-Preis“. Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem „Green Franchise-Award“ ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis „TOP 100“ der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus „Aura 136“ in der Kategorie „Moderne Häuser“ und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows".

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2018 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise-Partnern 4.033 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von 806,00 Millionen Euro. Mit 2.986 gebauten Häusern 2018 und deutlich mehr als 30.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Rund 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows".

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