Fast jeder und jede dritte Deutsche ab 50 Jahren kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken – bei den Kinderlosen sogar mehr als die Hälfte. Die Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben hat damit in den letzten Jahren stark zugenommen: Während es im Jahr 2013, als die Studie erstmals im Auftrag der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ von der Gesellschaft für Konsumforschung durchgeführt wurde, lediglich 11 Prozent waren, können sich inzwischen 28 Prozent der künftigen Erblasserinnen und Erblasser vorstellen, ihr Erbe oder einen Teil ihres Erbes einem gemeinnützigen Zweck zu hinterlassen. Auch bei den Kinderlosen wuchs die Bereitschaft von 34 Prozent auf nun 51 Prozent.

Vor allem diejenigen, die keine eigenen Nachkommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben. Wobei dieser Antrieb auch insgesamt, ob kinderlos oder nicht, für mehr als 40 Prozent der Befragten bedeutsam ist. Weitere Beweggründe werden ähnlich häufig, von jeweils etwa 20 Prozent, genannt: Hierzu gehört der Wunsch, das eigene Erbe nachhaltig anzulegen. Aber auch das Bedürfnis, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, weil es einem selbst recht gut ergangen ist. Zuletzt möchten Menschen aber auch einfach vermeiden, dass ihr Vermögen an den Staat fällt, weil es keine Verwandten gibt.

Die Frage „Was bleibt, wenn ich nicht mehr da bin?“ beschäftigt und bewegt immer mehr Menschen in unserem Land. Für die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ haben sich 22 gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen, darunter auch die Deutsche Herzstiftung. Gemeinsames Ziel ist es, das Erbe für den guten Zweck ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. „Viele Menschen möchten als Erblasser ihrem letzten Wunsch Ausdruck verleihen und genau bestimmen, wofür ihr Nachlass eingesetzt werden soll. Dazu zählt vor allem die Unterstützung der patientennahen Forschung auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen – sowohl für herzkranke Kinder als auch im Bereich der erworbenen Herzkrankheiten“, berichtet Martin Vestweber, Geschäftsführer der Deutschen Herzstiftung.

Besonders beliebt für die begünstigten Zwecke ist laut der aktuellen Studie der Bereich Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Fast jede und jeder Zweite, der sich gemeinnütziges Vererben vorstellen kann, möchte hier mittels Testament wirken. Am zweithäufigsten werden soziale Zwecke, wie z.B. Behinderten- und Krankenhilfe genannt. Jeweils ein Fünftel der Befragten würde zudem die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Not- und Katastrophenhilfe begünstigen. Ebenso beliebt sind Sanitäts- und Rettungsdienste. Auch Bildung, Wissenschaft und Forschung liegen jedem Fünften am Herzen.

Wer sich nicht vorstellen kann, gemeinnützig zu Vererben, hat natürlich auch seine Gründe: 75 Prozent der Befragten möchte mit dem Erbe lieber ihre Angehörigen versorgen. Ein knappes Drittel (29 Prozent) ist aber auch schlicht der Meinung, dass ihr Erbe zu klein sei und man damit nichts bewegen könne. Dabei ist jede Form der Unterstützung von großer Bedeutung. „Ob kleine oder größere Beträge, jeder Euro zählt, bewirkt viel für den gemeinnützigen Zweck und schafft Bleibendes“, betont Vestweber.

Tipp: Ein Testament bietet ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten, die jeder für sich individuell nutzen sollte. Dazu fordern Interessierte kostenfrei den Ratgeber „Testament mit Herz“ an per Tel. unter 069 955128400, per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de oder unter www.herzstiftung.de/…

Auf einen Blick

Die wichtigsten Ergebnisse der GfK-Studie „Gemeinnützig Vererben in Deutschland“:

Zum zweiten Mal führte die GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) im Auftrag der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum" eine repräsentative Studie zur Bereitschaft des gemeinnützigen Vererbens in Deutschland durch. In einer Mehrthemenbefragung wurden, in der Zeit vom 27.09. – 08.10.2019 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutsche und EU-Ausländer ab 50 Jahren befragt. Insgesamt 997 Personen zwischen 50 und 80 Jahren, davon 504 Männer und 493 Frauen. Von den Befragten haben 73,3 Prozent eigene oder adoptierte Kinder. 26,7 Prozent sind kinderlos. Die erste Studie der Initiative wurde 2013 durchgeführt.

  • Die allermeisten der Befragten, 92 Prozent, wissen, dass man sein Erbe oder einen Teil seines Erbes einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen lassen kann. Das ist eine  erfreuliche Steigerung (2013: 81 Prozent) im Grundwissen um das Erbe für den guten Zweck.
  • Ihr Erbe oder einen Teil des Erbes einem gemeinnützigen Zweck bzw. einer gemeinnützigen Organisation zu hinterlassen, können sich 2019 bereits 28 Prozent aller Befragten vorstellen (2013: 11 Prozent).
  • Noch höher ist die Bereitschaft bei denjenigen, die keine Kinder haben: Innerhalb der Personengruppe der Kinderlosen kann sich inzwischen sogar mehr als die Hälfte (51 Prozent) das gemeinnützige Vererben vorstellen (2013: 34 Prozent).
  • Der Wunsch, die eigenen Angehörigen zu versorgen (2019: 71,8 Prozent;  2013: 83 Prozent) und die Annahme, dass das Erbe zu klein sei und man damit nichts bewegen könne (2019: 32,4 Prozent; 2013: 33 Prozent) sind die wesentlichen Begründungen für diejenigen, die  sich gemeinnütziges Vererben nicht vorstellen können.
  • Fast die Hälfte der potenziellen Erblasser und Erblasserinnen, d.h. die Gruppe, die sich gemeinnütziges Vererben vorstellen kann, würde derzeit thematisch am ehesten den „Umwelt-, Natur- und Tierschutz“ unterstützen (2019: 49,5 Prozent; 2013: 19 Prozent). Dieser Zweck überholt damit die „Soziale Hilfe, Behinderten- und Krankenhilfe“  (2019: 42,3 Prozent; 2013: 53 Prozent).
  • Von jeweils etwa einem Fünftel (zwischen 20 und 23 Prozent) werden zudem die Aspekte Kinder- und Jugendhilfe, Not- und Katastrophenhilfe, Sanitäts- und Rettungsdienste sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung genannt. Bemerkenswert ist der Anstieg in der Gunst beim Themenbereich „Bürger- und Menschenrechte“ von 1 Prozent 2013 auf nun 15 Prozent.
  • Bei der Erläuterung der Beweggründe zeichnet sich heute im Gegensatz zu 2013 eine sehr deutliche Präferenz mit über 40 Prozent für die Aussage ab: „Ich möchte meine Werte und was mir im Leben wichtig ist, weitergeben“. Drei Gründe werden ähnlich häufig – von etwa jeweils einem guten Fünftel – genannt. Hierzu gehört der Wunsch, das eigene Erbe nachhaltig anzulegen, das Bedürfnis, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, weil es einem gut ergangen ist, sowie der Wunsch, dass aufgrund fehlender Verwandter, das Vermögen nicht an den Staat fällt. Auffällig ist, dass sich im Gegensatz zu 2013 religiöse Beweggründe mehr als halbiert haben (von 19 Prozent im Jahr 2013 auf nun 8,2 Prozent).
  • Drei von zehn Befragten befürworten ein persönliches Beratungs- und Serviceangebot. Ein überdurchschnittliches Interesse an Informationen haben allerdings mit 55,5 Prozent diejenigen, die sich das gemeinnützige Vererben persönlich vorstellen können.
  • Im Perspektivwechsel (aus Sicht der potentiellen Erben) gefragt, steigt die Akzeptanz des gemeinnützigen Vererbens in der Befürwortung von der knappen Hälfte auf gut zwei Drittel (von 46 Prozent im Jahr 2013 auf nun 67,9 Prozent).
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