In einem Positionspapier hat die World Health Professions Alliance (WHPA), darunter auch der International Council of Nurses (ICN), gestern von allen Regierungen weltweit gefordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Gesundheitssysteme maximal zu unterstützen. Der Schutz derjenigen, die bei Präventionsmaßnahmen, Diagnostik, Eindämmung und Behandlung von Corona-Infektionen vor Ort einem hohen Risiko ausgesetzt sind, selbst infiziert und krank zu werden, erfordert höchste Priorität. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat das WHPA-Papier in deutscher Übersetzung unter www.dbfk.de veröffentlicht.

„Zu dieser lebenswichtigen Unterstützung gehört nicht nur die geeignete persönliche Schutzausrüstung in der benötigten Menge, sondern insbesondere auch die entsprechende Zahl von Pflegefachpersonen. Es muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig abgelöst werden, Pausen nehmen können und genügend Erholungszeit zwischen ihren Einsätzen haben. Die physischen und psychischen Belastungen einer solchen Tätigkeit sind enorm hoch und es ist damit zu rechnen, dass die Krise länger andauern wird. Die Fürsorgepflicht jedes Arbeitgebers und die Notwendigkeit, gerade die Beschäftigten im Gesundheitswesen arbeitsfähig und gesund zu halten, gebietet es, eine chronische Überlastung zu verhindern. Der DBfK schließt sich dem Appell der WHPA ausdrücklich an“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Die jetzige Krise zeigt allerdings auch, dass das deutsche, auf Effizienz getrimmte Gesundheitswesen in vielen Bereichen nicht gut genug auf Epidemien und andere Katastrophen vorbereitet ist. Das reicht von der zu geringen Ausstattung mit Pflegefachpersonal über die Gestaltung der Versorgungsketten, sektorübergreifende Zusammenarbeit, mangelnde Gesundheitskompetenz der Bevölkerung bis hin zu der Frage, warum die Kompetenz der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen – Pflege – in den Expertenrunden für den Krisenfall kaum eingebunden ist. Der DBfK sieht es als unerlässlich an, dass nach Abflauen der akuten Corona-Krise die Erfahrungen ausgewertet und die nötigen Anpassungen – z.B. in Katastrophenplänen, aber auch bei grundsätzlichen Fragen der Belastbarkeit des Systems – vorgenommen werden.

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