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Die Technische Hochschule Lübeck sagt den Vorlesungsbeginn für Montag, 16.03.2020 ab.

Die TH Lübeck folgt damit einem Erlass des Schleswig-Holsteinischen Gesundheitsministeriums, in dem verfügt wird, dass alle Präsenzveranstaltungen an den Hochschulen in Schleswig-Holstein bis zum 19.04.2020 untersagt sind.

Der Erlass des Ministeriums erfasst nicht die Verwaltungstätigkeit, Forschungstätigkeiten oder sonstigen Tätigkeiten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Präsenz-Lehrveranstaltungen stehen.

Somit finden vorgesehene Prüfungen an der TH Lübeck statt. Auch die Online-Lehre ist nicht betroffen und findet statt. 

Die TH Lübeck hat einen Koordinierungsstab eingerichtet, der für Fragen unter gesundheit@th-luebeck.de zu erreichen ist.

Die TH Lübeck folgt mit dem Aussetzen des Lehrbetriebs dem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, in dem es heißt: „Die Durchführung von Lehrveranstaltungen (Präsenzveranstaltungen) in allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen des Landes [sowie der Hochschulen in freier Trägerschaft] nach § 1 Hochschulgesetz sind zu untersagen. Über die Durchführung von Prüfungen können die Hochschulen einzelfallbezogen entscheiden. Dabei haben die Hochschulen erforderliche kontaktreduzierende Maßnahmen so weit möglich, mit den Gesundheitsämtern abzustimmen.“

Für die Durchführung der Prüfungen hat das Gesundheitsamt folgende Hinweise gegeben:

  •        Auf Händeschütteln verzichten
  •            Vor Betreten des Raumes auf jeden Fall Hände waschen oder desinfizieren.
  •      Personen so weit wie möglich auseinandersetzen –> mindestens jedoch 2 m!
  •      Schriftliche Klausurunterlagen vorab auf den Tischen verteilen
  •      Räume Regelmäßig lüften
  •        Türklinken, Handläufe, Lichtschalter abwischen und so wenig wie möglich anfassen
  • Bei Krankheitssymptomen sofort nach Hause schicken

Weiteren Hinweise sind auf der Internetseite der TH Lübeck zu finden. Sie werden ständig aktualisiert.

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