Der Erhalt von gefährdeten Muscheln, Fischen und Insekten in der Nister und die Verbesserung ihres Lebensraumes stehen im Mittelpunkt eines Vorhabens, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums in Höhe von insgesamt 1.833.044 Euro gefördert wird. Mit dem Start der wissenschaftlichen Begleituntersuchung hat kürzlich die dritte Phase des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens „INTASAQUA“ begonnen. „INTASAQUA“ steht dabei für „Integrativer Artenschutz aquatischer Verantwortungsarten“.

Die Universität Koblenz-Landau und die Technische Universität München führen im Projektgebiet, das in den Kreisen Altenkirchen und Westerwaldkreis liegt, von 2020 bis 2023 begleitend zu einer Gewässerrenaturierung wissenschaftliche Untersuchungen durch. In den Untersuchungen geht es um eine Erfolgskontrolle der seit Herbst 2019 laufenden Maßnahmen und die Entwicklung neuer Ideen für den Schutz aquatischer Arten, beispielsweise von Muscheln und Fischen, aber auch von Insekten, deren Larven im Wasser heranwachsen.

„Im Projektgebiet INTASAQUA finden wir eine Situation vor, wie wir sie in ähnlicher Weise in vielen kleinen bis mittelgroßen Fließgewässern in Deutschland haben“, sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. „Auf den Gewässersohlen gibt es häufig unnatürlich hohe Ablagerungen von Feinmaterial, die zur Abdichtung der Sohle – der sogenannten Kolmation – führen. Und es mangelt an geeigneten Gewässer- und Uferstrukturen. Arten, die am Gewässergrund ihren Lebens-, Rückzugs- und Entwicklungsraum haben, sind besonders betroffen. Deshalb ist dieses Projekt von besonderer Bedeutung für den Naturschutz, nicht nur regional, sondern bundesweit. Es geht dabei nicht nur um den Schutz seltener Arten wie der Bachmuschel oder Fischarten wie die Barbe oder die Nase, den Fisch des Jahres 2020, sondern ausdrücklich darum, für die gesamte Lebensgemeinschaft der Wasserorganismen bessere Lebensbedingungen zu schaffen. Denn bei einem großen Teil der aktuell noch vorhandenen Arten ist der Fortbestand der Vorkommen keineswegs gesichert.“

Da als Ursachen vielfältige Faktoren zusammenkommen, soll das im Projekttitel erwähnte integrative Vorgehen erprobt werden. Das heißt, dass die Wechselwirkungen zwischen der Entwicklung der aquatischen Organismen und der Entwicklung des Gewässerumfelds analysiert und in die Renaturierung einbezogen werden. Die heutigen und früheren Nutzungen im Einzugsgebiet und an den Ufern der Nister werden ebenso in die Maßnahmenplanung integriert wie die Wirkung des Gewässerzustands auf den Artenschutz an Land. Gewässerbewirtschafter und Nutzer, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über Arbeitskreise mit Vorschlägen einbringen. Hohe Feinmaterialeinträge aus dem Umland werden nach Möglichkeit durch Nutzungsänderungen vermindert, zum Beispiel durch die Bepflanzung von Gewässerrandstreifen. Drei heute nicht mehr funktionstüchtige Wiesenbewässerungsgräben werden wieder geöffnet und sollen zu Refugien für Jungmuscheln, Jungfische und empfindliche Wirbellose werden. Der Wechsel zwischen schnell und langsam strömenden Bereichen, ein typisches Merkmal vieler Gewässer und wichtige Grundlage für eine hohe Vielfalt an Wasserorganismen, soll beispielsweise durch Steinschüttungen auch an der Nister wieder angeregt werden.

Die laufenden Maßnahmen hatten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitäten nach einer Voruntersuchung gemeinsam mit dem Kreis Altenkirchen geplant. Der Kreis konnte damit im vergangenen Jahr mit der praktischen Umsetzung der Gewässerrenaturierung starten. Die Universitäten werden die jetzt einsetzende Entwicklung der Nister in den nächsten Jahren beobachten und untersuchen: Als wichtige Indikatoren für den Erfolg der Maßnahmen im Gewässer werden die Sedimentzusammensetzung, die Sauerstoffversorgung im Sediment, die Fischbesiedlung, die Artenzusammensetzung der aquatischen wirbellosen Tiere und der Algenaufwuchs auf der Gewässersohle untersucht. Daneben geht es aber auch um die Wirkung der Maßnahmen auf Insektenarten wie Eintagsfliegen, Steinfliegen, Zweiflügler und Köcherfliegen. Deren Larven wachsen im Wasser heran, im geflügelten Stadium dienen sie dann als Nahrungsressource für landlebende Insektenfresser. Darüber hinaus wird im Vorhaben eine neue Form der Erhaltungszucht für die Bachmuschel entwickelt. Ziel ist es, die noch vorhandenen Restbestände dieser bedrohten Art in der Nister zu vergrößern. In bestimmte Elemente der Untersuchungen werden auch interessierte Anwohnerinnen und Anwohner einbezogen, ein Vorgehen, das unter dem Begriff „Citizen Science“ auch in anderen Zusammenhängen bereits praktiziert wird. An der Nister ist geplant, die Wirkung der erhofften Zunahme von Wasserinsekten auf die Vogelfauna zu untersuchen und bei der Vogelbeobachtung auch interessierte Laien zu beteiligen.

Hintergrund

E+E-Vorhaben „INTASAQUA“ – „Integrativer Artenschutz aquatischer Verantwortungsarten“

Mit dem Erprobungs- und Entwicklungs-Vorhaben (E+E-Vorhaben) an der Nister und in ihrem Einzugsgebiet soll modellhaft erprobt werden, wie die aquatische Biodiversität kleiner bis mittelgroßer Fließgewässer erhalten bzw. verbessert werden kann. Die Besonderheit ist dabei ein integrativer Ansatz unter Einbeziehung des Einzugsgebiets und der dort vorhandenen Nutzungen. Ein besonderer Fokus des Vorhabens liegt auf hochgradig gefährdeten Fischarten wie Nase und Barbe, für deren Erhaltung sich Deutschland in besonderem Maße einsetzt, weil sie in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und die deshalb in die Liste der Verantwortungsarten aufgenommen wurden. Als erste Phase hatte das Bundesamt für Naturschutz ab Mai 2017 eine Voruntersuchung gefördert. Von Oktober 2019 bis September 2022 werden die praktischen Erprobungsmaßnahmen vom Kreis Altenkirchen mit Bundes- und Landesförderung durchgeführt. Im Februar 2020 startete als dritter Baustein des Projekts die wissenschaftliche Begleituntersuchung. Diese wird mit 750.000 Euro durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Für das gesamte Projekt gibt der Bund 1.833.044 Euro.

Informationen zum Projekt:

https://www.bfn.de/foerderung/e-e-vorhaben/liste-aktueller-vorhaben/e-e-lfd-steckbriefe-wasser/aquatische-verantwortungsarten.html

Förderung von Erprobungs- und Entwicklungs-Vorhaben (E+E)

Das E+E-Programm ist das Förderinstrument des Bundes zur Erprobung neuer Naturschutzmethoden und -konzepte. Der Fördertitel des Bundesumweltministeriums wurde 1987 eingerichtet. Damit können Modellprojekte gefördert werden, die innovative Ansätze oder neuartige Kombinationen bekannter Maßnahmen praktisch erproben und weiterentwickeln. Ziel ist die Ableitung belastbarer Handlungsempfehlungen, die eine breite Übertragbarkeit der erprobten Ansätze ermöglichen. Dazu wird die praktische Umsetzung im Hauptvorhaben durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet, die der Erfolgskontrolle und gegebenenfalls notwendigen Nachsteuerung im Projektverlauf dienen. Falls nötig, können vor der praktischen Erprobung zusätzliche Voruntersuchungen gefördert werden.

Der Fördertitel wird fachlich und administrativ vom Bundesamt für Naturschutz betreut. Seit 1987 wurden insgesamt mehr als 140 Millionen Euro Bundesmittel für die E+E-Förderung zur Verfügung gestellt, derzeit liegt das jährliche Fördervolumen bei knapp 3 Millionen Euro. Die inhaltliche Bandbreite reicht vom Schutz oder der Wiedereinbürgerung gefährdeter Tiere und Pflanzen über die Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung von Lebensräumen, naturschutzgerechte Regionalentwicklung, Naturschutz im urbanen Umfeld und Naturschutzmaßnahmen zum Klimaschutz bis zur Akzeptanzsteigerung für den Naturschutz. Förderkriterien sind Naturschutzzielsetzung, Bundesinteresse, Neuartigkeit und Modellcharakter der Vorhaben.
Weitere Informationen zum E+E-Programm: www.bfn.de/foerderung/e-e-vorhaben.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Ruth Birkhölzer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 8491-4444
E-Mail: presse@bfn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel