Auch die Rundfunkveranstalter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind von den umfangreichen Maßnahmen betroffen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlang­samen sollen. Gleichzeitig sind gerade die landesweiten und regionalen Medien essentiell, um jetzt die Berichterstattung auf diesen Ebenen zu sichern.

Auf Grund der aktuellen Situation haben sich die drei mitteldeutschen Landesmedien­anstalten entschlossen, die Einsendefrist für den Mitteldeutschen Rundfunkpreis 2020 – Hörfunk zu verlängern.

Private kommerzielle Hörfunkveranstalter und Internetradios aus Mitteldeutschland können sich daher noch bis zum 30. April 2020 mit ihren Beiträgen bei der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) bewerben.

Die Hörfunkpreise sollen wie geplant am 10. Juli 2020 im Deutschen Gartenbaumuseum in Erfurt vergeben werden.

Hinweis:

Die Fristen für die Einreichung der Beiträge für den Bürgermedien- und den Fernsehpreis bleiben mit dem 08. Juni 2020 und dem 24. August 2020 zunächst unverändert. Die Ausschreibungsunterlagen können auch weiterhin bei den drei Landesmedienanstalten angefordert bzw. online abgerufen werden.

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