Der Gartenbau in Deutschland leistet große Anstrengungen, um die Grundversorgung der Bevölkerung in der aktuellen Situation, aber auch darüber hinaus zu sichern. Dabei stehen die Betriebe bei Pflanz- und ersten Erntearbeiten vor großen Herausforderungen, da bereits Arbeitskräfte für die saisonalen Arbeiten fehlen. Wenn die Betriebe nötige Pflanzungen jetzt nicht durchführen können, ist ein eingeschränktes Angebot bereits absehbar.

„Unsere Aufgabe ist es, die Versorgung mit frischen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse zu gewährleisten“, betont der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüse (BfG) Christian Ufen. Um dies sicher zu stellen, müssen Politik, Kundschaft und Produzenten dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Eines der vordringenden Probleme ist zurzeit die ausreichende Ausstattung mit Arbeitskräften, so Ufen weiter.

„Aktuell sind Saisonarbeitskräfte frühzeitiger abgereist oder können nicht anreisen“, führt der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Obstbau Jens Stechmann aus. Die Ein- und Ausreisebeschränkungen der Nachbarländer sowie wichtiger Transitstaaten ändern sich ständig und sorgen für große Unsicherheit unter allen Beteiligten. Hier brauchen die Betriebe verlässliche Regelungen. Damit die Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land sind, weiterarbeiten können, sollte außerdem eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung über die derzeit vorgeschriebenen 70 Tage hinaus möglich sein.

In einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesminister des Inneren Horst Seehofer und Bundesaußenminister Heiko Maas hat der ZVG zusammen mit dem Deutschen
Raiffeisenverband e. V. (DRV), dem Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e. V. (GLFA), dem Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e. V. (BVEO) und dem Deutschen Bauernverband e. V. (DBV) dringend darum gebeten, die Anreise der ausländischen Saisonarbeitskräfte sicherzustellen.

Außerdem sprechen sich die Verbände in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Reihe von kurzfristigen Ausnahmen und Modifikationen beim Arbeitszeitgesetz und weiteren Arbeitsregelungen aus.

Die Betriebe suchen daneben nach Lösungen vor Ort und in Zusammenarbeit mit anderen Betrieben. Die heimischen Produzenten setzen alles daran, die Produktion möglichst im bisherigen Umfang zu gewährleisten.

Über Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte gestern die Lage zu Saisonarbeitskräften im Sonderkulturbereich thematisiert. Sie sprach sich für eine Einstufung der Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevanten Wirtschaftszweig aus. Konkret angesprochen wurden hier Transitregelungen, um die Einreise der Saisonarbeitskräfte zu gewährleisten. Zusammen mit anderen Ressortkollegen sei man im Gespräch und prüfe Möglichkeiten der Unterstützung. Dazu zählte Klöckner auch die Lockerung von bestimmten starren Regelungen.

Ebenfalls gestern hatte sich der ZVG zusammen mit dem Deutschen Raiffeisenverband e. V. (DRV), dem Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e. V. (GLFA), dem Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e. V. (BVEO)und dem Deutschen Bauernverband e. V. (DBV) an den Bundesminister des Inneren Horst Seehofer, Bundesaußenminister Heiko Maas sowie an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt und auf die Situation der Branche aufmerksam gemacht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200065-0
Telefax: +49 (30) 200065-27
http://www.derdeutschegartenbau.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel