Das Bundeskabinett hat gestern neben dem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug erhalten. Dazu sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK): „Der Bundesregierung, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und vielen anderen politischen Verantwortungsträgern gebührt für ihre außerordentlichen Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie großer Dank. Wir begrüßen, dass das Kabinett darüber hinaus auch die wichtige Reform des Wohneigentumsrechts auf den Weg gebracht hat. Denn wir behalten trotz der historischen Herausforderung durch das Coronavirus auch das Ziel, der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen, fest im Auge. Dabei ist die private Ladeinfrastruktur von entscheidender Bedeutung.“

Befragungen von E-Auto-Käufern haben ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos ist. Um das Ziel von rund 10 Millionen Elektroautos bis 2030 in Deutschland zu erreichen, sind nach Schätzungen der Automobilindustrie 8 bis 11 Millionen Ladepunkte im privaten Bereich erforderlich.

Das deutsche Miet- und Wohneigentumsrecht ist derzeit allerdings noch ein zentrales Hemmnis für die Errichtung privater Ladepunkte. Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes soll hier Abhilfe schaffen. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen künftig ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur bekommen.

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