Anfangs möchte ich festhalten, dass es mehrere Verfahren eine Immobilie bei einem Erbschaftsfall zu bewerten.

Bei jedem dieser Verfahren geht es darum den aktuellen Verkehrswert zu ermitteln, hierfür haben wir drei gesetzlich vorgeschriebene Bewertungsverfahren.

Sollte die Immobilie selbst genutzt sein wird der Verkehrswert per Vergleich ermittelt dies ist nur möglich sollte es in der Umgebung eine Vergleichbare Immobilie geben.

Bei einer bereits vermieteten Immobilie oder einer gewerblich genutzten Immobilie wird in diesem Fall über das Ertragswertverfahren ermittelt indem aktuelle Mietverhältnisse sowie mittel- und langfristige Standortentwicklungen berücksichtigt werden.

Die Immobilie sollte wenn möglich mit dem Ertragswertverfahren bewertet werden da der Wert sich am Ertrag orientieren sollte.

Die letzte der drei vorgeschriebenen Verfahren ist das Sachwertverfahren, dass bei freien Immobilien oder Sonderfällen eingesetzt wird.

Die Immobilienbewertung bedeutet für Erben immer eine mehr oder weniger umfangreiche Steuerschuld, daher ist es wichtig, dass richtige Verfahren auszuwählen und den Nachlass dem Finanzamt zu melden.

Da Immobilien vom Finanzamt meist höher geschätzt werden fallen die Erbschaftsteuern meist höher aus als gerechtfertigt. Sollte die Wertermittlungen einem Gutachter überlassen werden, so fallen diese meist deutlich niedriger aus.

Anders bei Sachverständigen die bei der Wertermittlung unter Einbezug mehrerer gegebener Details die Wertermittlung vornehmen. Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid hat daher relativ große Chancen mit einem Sachverständigen- Gutachten, um hier deutlich Kosten zu sparen.

Die Erbschaftssteuern werden fällig bei:

  • Nachlass eines Verstorbenen
  • Schenkungen
  • Zweckzuwendung
  • Stiftungsvermögen

 Die Höhe der Erbschaftsteuern kommt auf den Verwandtschaftsgrad des Betroffenen an. Dieser wird in eine der drei Steuerklassen eingeteilt. Die Erbschaftssteuer ist am niedrigsten sollte der Erbe ein direkter Verwandter sein.

Es ist darauf zu achten, dass Banken, Versicherungen und Notare die Erbschaft an die Finanzbehörde melden müssen und daher der Nachlass nicht geheim gehalten werden kann.

Um einer überhöhten Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu entgehen sollte der Neueigentümer den Nachweis für einen niedrigeren Verkehrswert erbringen. Eine Möglichkeit dazu wäre die Vorlage eines qualifizierten Wertgutachtens, das ein unabhängiger Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellen kann. Diese Maßnahme kann zu Reduzierung der Steuerlasten führen.

Über Heid Immobilienbewertung

Heid Immobilienbewertung bietet Expertise im Sektor Immobilien, mit Schwerpunkt auf der Überprüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten und der Wertermittlung für Immobilien und Grundstücken jeglicher Art.Unsere öffentlich bestellten Sachverständigen verfügen über langjährige Erfahrung leisten kompetente Investment- und Kaufberatung für Privatpersonen oder gewerblich Interessenten.

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