Wie der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Jens Mischak mitteilt, kann der diesjährige Agrarantrag (Gemeinsamer Antrag 2020) ab sofort komplett per E-Mail abgegeben werden. Auf die nachträgliche Vorlage des Originals des Datenträgerbegleitscheins (DBS) wird nunmehr verzichtet. Die durch die Corona-Pandemie erforderliche Einstellung des Publikumsverkehrs und die damit verbundenen Einschränkungen bei der Antragsabgabe kann dadurch für die landwirtschaftlichen Betriebe weiter entspannt werden. Die Übersendung eines mit Unterschrift eingescannten DBS zusammen mit der erforderlichen ZIP-Datei gilt ab sofort als gültiger Antrag. Die Antragsabgabe kann über die Emailadresse agrarantrag@vogelsbergkreis.de erfolgen. Eine Übersendung per Post oder Einwurf in die Briefkästen des Amtes für Wirtschaft und den ländlichen Raum in Alsfeld oder Lauterbach ist natürlich auch weiterhin möglich. Der gesetzliche Abgabetermin 15. Mai 2020 ist in Hessen weiterhin zu beachten. Dies gilt auch für die HALM-Anträge Herdenschutzprogramm und Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter.

Weiterhin weist Dr. Jens Mischak darauf hin, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe eine Plattform für Online-Job-Vermittlungen unter dem Link www.daslandhilft.de ins Leben gerufen hat. Diese Plattform stellt Kontakt zwischen suchenden Landwirten und „Helfenden Händen“ her.

Die Kreisverwaltung prüft auch die Möglichkeit, Hilfskräfte auf örtlicher Ebene für den Einsatz in der Landwirtschaft bereit zu stellen. Ihre diesbezüglichen Anfragen richten Sie bitte über kva-arbeitgeberservice@vogelsbergkreis.de an den Arbeitgeberservice der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter oder erfassen Sie Ihren Personalbedarf einfach direkt online unter https://www.kva-vogelsbergkreis.de/arbeitgeber/stelleneingabe.

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