Im Schnellverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschlussentwurf über befristete Änderungen u. a. der Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, kurz: Hilfsmittel-Richtlinie, vorgelegt. Insgesamt begrüßt der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) die getroffenen COVID-19-Sonderregelungen – es bedarf jedoch noch der Feinjustierung.

Die vom G-BA vorgeschlagenen Änderungen sehen angesichts der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen und des abzusehenden Personalnotstands Fristverlängerungen für den Zeitraum zwischen Verordnung und Abgabe vor. Dies gilt ebenso für Verordnungen von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassungs-Managements. Folgeverordnungen setzen vorläufig keine unmittelbare persönliche Anamnese voraus und können somit postalisch übermittelt werden.

Alf Reuter, Präsident des BIV-OT, bewertet den Beschlussentwurf des G-BA insgesamt positiv: „In einer solchen Ausnahmesituation, wie sie uns das COVID-19-Virus beschert, muss die für das Gesundheitswesen systemrelevante Hilfsmittelversorgung gesichert bleiben. Die vorgesehenen Sonderregelungen können wir daher nur begrüßen. In unseren Augen sind bei den Änderungen noch Nachjustierungen erforderlich. Wir haben dem G-BA nahegelegt, dass der Bereich der Hilfsmittel, die ohne eine ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, dringend zu erweitern ist. Gerade in den aktuellen Zeiten würde so der Effekt erreicht, dass Patienten gerade nicht den Weg zum verordnenden Arzt antreten oder antreten müssen. Damit setzen sie sich selbst und andere dem Risiko einer Infektion aus. Das muss unbedingt verhindert werden.“

„Das Ziel muss es sein, unnötigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich herunterzufahren und so jede überflüssige Kontaktmöglichkeit zu vermeiden“, gibt Reuter ebenfalls zu bedenken. „Die Verwaltungsvereinfachung ist uns beim BIV-OT besonders wichtig. Deswegen haben wir uns mit der Forderung nach einer Minimierung des Verwaltungsaufwands nicht nur an den G-BA gewandt; gemeinsam mit unseren Partner der Task-Force COVID-19 haben wir zudem weitere Forderungen an den GKV-Spitzenverband gesandt. Die Hilfsmittelversorgung darf nicht unter Bergen von Papier verloren gehen.“

Über die Task-Force COVID 19: In der Task-Force COVID-19 haben sich folgende Verbände zusammengeschlossen: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH eG, Nowecor, RSR Reha-Service-Zing, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Verband Versorgungsqualität Homecare e.V., Sanitätshaus Aktuell AG und der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik. Gemeinsam Vertreten sie Leistungserbringer in Deutschland, die mehr als 30 Millionen Patientenversorgungen jährlich verantworten und mehr als 4.500 Hauptbetriebe vertreten, die für eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung stehen.

Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.

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