Informationen zur Durchführung von Veranstaltungen
Nach einem Erlass des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern pauschal abzusagen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Gästen ist eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung notwendig. Ziel ist es, Mehr



