In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Vorgaben für den Umgang mit dem Corona-Virus in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Sei es beim Thema Quarantäne-Maßnahmen, bei der Verteilung von Schutzausrüstung oder beim Tests von Mitarbeitern – zahlreiche uneinheitliche Regelungen in den Bundesländern erschweren den Pflegeunternehmen und ihren Mitarbeitern die Arbeit.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Die Pflegeeinrichtungen und Dienste sehen sich durch das Regelungschaos in den Ländern und Kommunen erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt. Insbesondere bei Einrichtungen und Diensten, die in verschiedenen Bundesländern Pflegebedürftige versorgen, führen die unterschiedlichen Vorgaben zu Unsicherheit und bedeutendem Mehraufwand.

Beim Entlassmanagement zum Beispiel ist es niemandem zu erklären, warum in einigen Bundesländern wie z.B. in Bayern, Baden-Württemberg und NRW, ein Bewohner nach einem Krankenhausaufenthalt bei seiner Rückkehr in die Einrichtung zwingend in Quarantäne muss, in anderen Bundesländern dies aber keine Pflicht ist.

Darüber hinaus sorgen die teilweise erheblichen Unterschiede bei der Verteilung von Schutzausrüstung bei Einrichtungen und Diensten für Frust. In den Bundesländern und sogar zwischen verschiedenen Kommunen und Kreisen gibt es bei der Zuweisung von dringend benötigten Schutzmaterialien Missverhältnisse. So wurde in Baden-Württemberg teilweise sogar von offiziellen Stellen kommuniziert, dass die Pflege bei der Verteilung von Schutzausrüstung an letzter Stelle kommt und vorerst nichts zu erwarten hat.

Es gibt drei zentrale Themen, die dringend einheitlich angegangen werden müssen: Die ausreichende Versorgung mit Schutzausrüstung, der Zugang zu umfassenden Testungen von Mitarbeitern und Bewohnern sowie die verlässliche Begleitung der Einrichtung durch die Gesundheitsämter im Falle des Krankheitsausbruchs. Dafür wird sich der Verband auf allen Ebenen einsetzen.“

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