Der BFW Nordrhein-Westfalen betrachtet die heute veröffentlichten Zahlen des statistischen Landesamtes IT.NRW zu den Baugenehmigungen 2019 als durchaus positiv, warnt jedoch vor Missinterpretationen. „Mehr Baugenehmigungen im Wohnungsbereich sind gut. Der Anteil in den angespannten Wohnungsmärkten ist teilweise jedoch zu gering. Außerdem muss bei den Fertigstellungen aufgrund der Corona-Pandemie mit Verzögerungen gerechnet werden“, so Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen.

„7,7 Prozent mehr Baugenehmigungen in NRW sind ein positiver Aufwärtstrend. Zu diesem guten Ergebnis tragen unsere Mitgliedsunternehmen mit einem Wohnungsbauanteil von über 50 Prozent in hohem Maße bei. Trotzdem braucht es weitere Steigerungen, um in den angespannten Wohnungsmärkten spürbare Entlastungen zu erreichen“, kommentiert Dornieden die Veröffentlichung der Baugenehmigungszahlen. Der Blick auf die Zahlen zeigt, dass beispielsweise in Köln die Errichtung neuer Wohneinheiten mit nur 2.409 Einheiten um rund 18 Prozent rückläufig ist. Bonn verzeichnet einen hohen Zuwachs von 67,5 Prozent, was jedoch gerade einmal 1.335 Wohneinheiten entspricht.  

Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW Nordrhein-Westfalen, betont: „Die Baugenehmigung ist nur ein Zwischenstopp auf dem Weg zur Fertigstellung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie erreichen allmählich auch die Baustellen. Hygienemaßnahmen und Lieferengpässe erschweren und verzögern das Arbeiten. Die Fertigstellung vieler Wohnungsbauprojekte dürfte sich verzögern und sich auf den Baustart von Folgeprojekte bis in 2021 auswirken.“ Angesichts ohnehin langer Genehmigungsprozesse vor der Corona-Pandemie muss die Verbesserung der Rahmenbedingungen für dauerhaft schnelles, einfaches und investitionsfreundliches Bauen mehr denn je vorangetrieben werden. Die -wenn zunächst auch nur krisenbedingte Möglichkeit der vollständigen Digitalisierung von Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des Pandemie-Gesetzes NRW- ist dazu ein längst überfälliger Schritt“, sagte Elisabeth Gendziorra abschließend.

Über BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört.

Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50% des Wohnungs- und 30% des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14% des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

Der BFW NRW vertritt die Interessen von 250 Mitgliedern und ist als Unternehmerverband der Ansprechpartner für wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Fragestellungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V
Oststraße 55
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 93655407
http://www.bfw-nrw.de

Ansprechpartner:
Maurice Schirmer
Referent Startegie und Kommunikation
Telefon: +49 (211) 936554-03
E-Mail: m.schirmer@bfw-nrw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel