„Gut so! Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten handeln bedacht in dieser schwierigen Zeit. Sie ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, ihre Abschlussprüfungen abzulegen, geben den Kultusministern Zeit, die Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs zu definieren und ermöglichen es den Schulen, bessere Voraussetzungen für planvolles unterrichtliches Handeln zu schaffen!“, so kommentiert die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, die heutigen Beschlüsse. Lin-Klitzing erwartet, dass alle für den Schulbetrieb Verantwortlichen, also die Kultusbehörden, Schulämter und Kommunen, aber auch Bundesbildungsministerin Karliczek, die Zeit bis zum 4. Mai für vorausschauendes Planen und fürsorgliches Handeln nutzen; denn bevor die Schule teilweise wieder starten soll, sind nach Lin-Klitzing wichtige Hausaufgaben zu erledigen:

  • Mindeststandards für den Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler, für die Prüflinge der Abschlussprüfungen und für die Lehrkräfte sind klar zu benennen und umzusetzen.
  • Risiko-Gruppen-Schüler und -Lehrkräfte müssen identifiziert, geschützt und unterstützt werden. 
  • Die Voraussetzungen für planvolles unterrichtliches Handeln – gerade auch für die Gymnasiale Oberstufe – und für ein angemessenes Beurteilen und Versetzen sind zu schaffen. Dazu gehören:
  1. Klare Vorgaben, wie die Leistungsbewertung in diesem Schuljahr gehandhabt werden soll, sowie Leitlinien zur Beratung für anstehende Versetzungsentscheidungen seitens der Kultusminister.
  2. Für die absehbare Doppelbelastung aus wieder anlaufendem Präsenzunterricht für manche Schülergruppen und weiterzuführendem Fern-Unterricht müssen die Lehrkräfte so gut wie möglich unterstützt werden. Dort, wo keine digitale Infrastruktur, konkret noch keine Lernplattformen bestehen, müssen sie eingerichtet werden. Hier sind die Schulträger gefragt. Damit für die älteren Schüler auch ein zunehmend selbstgesteuertes Lernen mithilfe von digitalen Medien neben dem Präsenzunterricht stattfinden kann, u.a. für Onlinekonferenzen mit Feedback, müssen die Kultusministerien in so gut wie allen Bundesländern die bestehenden Serverkapazitäten für Lernplattformen deutlich erweitern.
  3. Kurzfristige Abruferleichterungen und Nachbesserungen beim „Digitalpakt“ sind jetzt zu ermöglichen; dazu gehört: Keine Deckelung mehr auf maximal 20% digitale Endgeräte, damit zumindest jeder Schüler und jede Schülerin ein digitales Endgerät bekommen kann.
  • Mittelfristig muss ein „Institut für digitale Qualitätssicherung im Bildungswesen“ geschaffen oder ein vorhandenes damit betraut werden, Standards für eine Didaktik des digitalen Lehrens und Lernens in Ergänzung zum Präsenz-Unterricht in der Schule zu entwickeln. Es muss zudem als „Clearing-Stelle“ fungieren, um „digitale Bildungsangebote“ im Netz zu sichten, zu bewerten und zu systematisieren. Auch Urheberrechtsfragen zu Zwecken der öffentlichen Bildung müssen neu überdacht werden.
  • Klare Vorgaben für die Prüfungslehrproben, mögliche Ersatzleistungen und die Staatsprüfungen für die jetzigen Lehramts-Referendare.

„Gut, dass unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Schulzeit mit regulären Abschlussprüfungen auch unter diesen schwierigen Bedingungen abzuschließen. Dank an unsere Lehrkräfte, die dies umsetzen und ihre Schülerinnen und Schüler gerade auch in diesen angespannten Zeiten so engagiert und erfolgreich unterstützen, wie sie es tun!“ bewertet Lin-Klitzing die Prüfungssituation zum jetzigen Zeitpunkt.

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