Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben den gestern vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard begrüßt. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy:

"Es ist wichtig, dass es einen einheitlichen Mindeststandard gibt, der Vorgaben für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter Bedingungen der Pandemie macht und der für alle Betriebe verbindlich ist. Das erhöht die Akzeptanz und damit die Aussicht auf Erfolg. Als Partner der Betriebe im Arbeitsschutz haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Betriebe seit Beginn der Coronavirus-Pandemie mit Informationen und Instrumenten unterstützt. Sie werden die Vorgaben des Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandards für Arbeitsschutz und Hygiene nun mit diesen Hilfen abgleichen, gegebenenfalls anpassen und – wo noch nicht geschehen – in die Sprache ihrer jeweiligen Branchen übersetzen. Die Unfallversicherungsträger verfügen über branchenspezifische Fachkompetenz, die sie hierfür einsetzen können und werden. Wir werden den Betrieben pragmatische Hilfestellungen geben, wie sie die Anforderungen erfüllen können, um möglichst bald wieder den Betrieb aufnehmen oder sicher weiterarbeiten zu können. Im Fokus stehen für uns dabei insbesondere die Kleinbetriebe, die mehr als Großunternehmen, die über eigene Fachleute für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verfügen, auf unsere Expertise angewiesen sind. Wie sonst auch stehen dabei Beratung und Überzeugung im Vordergrund. Wo einzelne Betriebe hygienische Mindeststandards unterlaufen und dadurch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Dritter gefährden, werden unsere Präventionsdienste einschreiten. Ich spreche hier bewusst von ‚einzelnen‘, denn insgesamt beobachten wir, dass die Betriebe sich ihrer Verantwortung bewusst sind und auch entsprechend handeln."

Die DGUV ist der Spitzenverband der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist, die Betriebe und Einrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beraten, zu beaufsichtigen und zu qualifizieren. Nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten versorgen sie die betroffenen Beschäftigten.

Informationen zum Arbeitsschutz in den einzelnen Branchen gibt es bei den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgern. Überblicksinformationen und Linklisten hierzu stehen unter http://www.dguv.de/corona zur Verfügung. Speziell mit Blick auf Führungsfragen stellt die Präventionskampagne "kommmitmensch" Informationen unter www.kommmitmensch.de bereit.

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