Bei routinemäßigen Wartungsarbeiten im Kernkraftwerk Brunsbüttel, das derzeit abgebaut wird, wurde ein betrieblich mit Elbwasser beaufschlagter Kühler außer Betrieb genommen und gereinigt. Dabei wurde festgestellt, dass einige Schutzhülsen aus Kunststoff, die vorsorglich in Rohreinläufen der Kühlerrohre eingeklebt sind, sich gelöst hatten. Es gibt weder Hinweise auf Einschränkungen beim Betrieb des Kühlers noch auf Schädigungen der Kühlerrohre selbst. Der betroffene Betriebskühlkreis kühlt im derzeitigen Restbetrieb das Kaltwasserssystem für das Schaltanlagengebäude. Diese Anforderung war und ist erfüllt. Zurzeit ist ein paralleler Kühler in Betrieb. Aktuell wird überprüft, warum die Klebeverbindungen sich gelöst haben, um dann erneut Schutzhülsen in die Rohreinläufe zu setzen.

Darüber hinaus wurde der Atomaufsichtsbehörde als Ergebnis einer abschließenden Bewertung einer Wiederkehrenden Prüfung eine Störung an einer regelbaren Jalousieklappe der Lüftung im Anlagengebäude nachgemeldet. Durch den Fehler einer betrieblichen Elektronikbaugruppe zur Regelung der Zuluft in einem Raum des Anlagengebäudes kam es zu einer erhöhten Luftströmung in diesen Raum aus einem Treppenhaus und damit zur Beeinträchtigung des Überdruckes in diesem Treppenhaus. Die Entrauchung dieses Treppenhauses wäre im Brandfall möglicherweise beeinträchtigt gewesen, weitere Fluchtwege über andere Treppenhäuser hätten aber uneingeschränkt zur Verfügung gestanden. Die Baugruppe wurde ausgetauscht.

Die Vorgänge wurden der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde heute, 22. April 2020, fristgerecht als Meldepflichtige Ereignisse der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt. Die Ereignisse liegen unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kraftwerken („INES 0“).

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