Die Corona-Pandemie stellt die bundesweit 89 Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung vor neue Herausforderungen: Viele Behandlungen sind aufgrund behördlicher Vorgaben vorzeitig beendet worden, andere wurden auf Wunsch der Patienten abgebrochen. In beiden Fällen können die Rehabilitationen zu einem späteren Zeitpunkt neu beantragt werden – und zwar deutlich vereinfacht. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, werden in den Kliniken derzeit keine Patienten für medizinische Rehabilitationen aufgenommen. Wer seine Behandlung wegen des Coronavirus vorzeitig abgebrochen hat und später zurück möchte, kann sich an die Rehaklinik wenden. Dafür hat die Deutsche Rentenversicherung ein spezielles Formular entwickelt. Mit diesem Kurzantrag kann eine abgebrochene Reha erneut beantragt werden. Das gilt übrigens auch bei Kinder- und Jugendrehabilitationen, wenn die Klinik einen erneuten Aufenthalt der Heranwachsenden befürwortet.

Das Formular G0101 gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Im Menüpunkt „Corona“ kann der Antrag unter „FAQ Reha und Corona“ abgerufen werden. Der Link lautet www.deutsche-rentenversicherung.de/G0101.  

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