„DSDS“-Sieger Ramon Roselly eroberte erst die Spitze des Single-Rankings, dann Platz zwei der Offiziellen Deutschen Album-Charts, ermittelt von GfK Entertainment. Samra macht es nun genau umgekehrt. Nachdem er vor sieben Tagen mit dem Song „BaeBae“ die Silbermedaille ergatterte, legt der HipHopper in dieser Woche sein LP-Solo-Debüt „Jibrail & Iblis“ auf dem Gipfel der Album-Hitliste ab. Bereits im vergangenen Herbst hatte der Hauptstadt-Rapper gemeinsam mit Capital Bra und dem Kollabo-Album „Berlin lebt 2“ die Top 100 angeführt.

Auch wenn derzeit die meisten Flugzeuge am Boden bleiben, erleben Die Schlagerpiloten einen echten Höhenflug. Das 2018 gegründete Trio erreicht schon zum zweiten Mal in seiner kurzen Karriere das Podium. Auf „Lass uns fliegen“ (2019, Platz drei) folgt nun „Santo Domingo“ (Position zwei).

37 Jahre nach der ursprünglichen Veröffentlichung erreicht „Script for a Jester’s Tear“, das Debütalbum von Marillion, auf Rang fünf erstmals die Charts. Zu verdanken haben die Kultrocker, die ihre höchste Platzierung seit Ende der 1980er einstreichen, dies der Deluxe-Edition, welche neu gemischte Versionen und eine Doku mit exklusiven Interviews beinhaltet. Die Album-Top-5 beschließen RTL-Superstar Ramon Roselly („Herzenssache”, drei) und die Vorwochensieger von Nightwish („Human. :II: Nature.“, vier).

Weiterhin nicht genug können die Deutschen von The Weeknd bekommen. Sein Welthit „Blinding Lights“ feiert die mittlerweile zehnte Nummer-1-Woche. Die Rapper Samra & Capital Bra („365 Tage“, vier), Ufo361 („Final Fantasy“, sieben) und Dardan („Wie Lang?????????“, neun) landen die stärksten New Entries.

Die Top 100 der Offiziellen Deutschen Single- und Album-Charts werden freitags ab 18 Uhr www.mtv.de veröffentlicht.

Die Offiziellen Deutschen Charts werden von GfK Entertainment ermittelt. Sie decken 90 Prozent aller Musikverkäufe ab und sind das zentrale Erfolgsbarometer für Industrie, Medien und Musikfans. Basis der Hitlisten sind die Verkaufs- bzw. Nutzungsdaten von 2.800 Einzelhändlern sämtlicher Absatzwege. Dazu zählen der stationäre Handel, E-Commerce-Anbieter, Download-Portale und Musik-Streaming-Plattformen.

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