Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, begrüßt die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“, die gestern von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs veröffentlicht wurde.

„Wie bereits im Januar dieses Jahres angekündigt, konnten sich die deutschen Bischöfe damit auf ein einheitliches kirchliches Verfahren verständigen“, so Sternberg. „Der Unabhängigen Arbeitsgruppe ist für die Mitarbeit an der Erklärung zu danken. Wie schon in unserem Beschluss von Ende März festgehalten, halten wir auch in der Durchführung die Unabhängigkeit der lokalen Kommissionen und den überdiözesanen Austausch für besonders wichtig. Nur mit Offenheit, Transparenz und klaren Standards kann dem verbreiteten Misstrauen angesichts früher üblicher Vertuschung begegnet werden. Mit dieser Absichtserklärung wird auch eine angemessene Beteiligung der Betroffenen sichergestellt. Das Übereinkommen ist neben der Etablierung einheitlicher Präventionsstandards ein weiterer wichtiger Schritt zu einer Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs, die zum Vorbild werden kann.“

Der ZdK-Präsident erwartet eine ähnliche Verbindlichkeit und Umsetzung auch in Bezug auf die Anerkennung erlittenen Leids in Diözesen und Orden im Sinne der vom ZdK-Hauptausschuss verabschiedeten Erklärung.

Über Zentralkomitee der deutschen Katholiken

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

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