Bekanntmachung der IHK Magdeburg
Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg wird zunächst bis zum 30. September 2020 offene Forderungen weder mahnen noch vollstrecken. Damit gelten noch nicht gezahlte Beiträge und Gebühren als bis dahin gestundet, ohne dass es eines Antrags an die IHK bedarf. Über Mehr






