Auf der Basis einer Erstinformationen durch das Sozialministerium bereitete sich das Diak Klinikum auf eine schrittweise Öffnung für Besucher ab dem 11. Mai 2020 mit einem  Hygiene- und Besucherplan vor. Nachdem das Kabinett am Samstag die Möglichkeit für regelmäßige Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf für Baden-Württemberg erst ab dem 18. Mai vorsieht, muss das Diak die Umsetzung ebenfalls bis zu diesem Tag aussetzen.

Bis zum 18. Mai 2020 gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die  Ausnahmen zulassen. Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können. „Ich möchte die Einrichtungen ausdrücklich ermutigen im Sinne eines guten Übergangs zu den geplanten Besuchsregelungen, die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten vom Besuchsverbot in einem guten Miteinander von Angehörigen und Einrichtungen zu nutzen“, so Minister Lucha zur Übergangsphase in der nächsten Woche. „Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind“, so Lucha.

Wir bitten Patienten und Angehörige um Verständnis und Geduld. Der berechtigte Wunsch Angehörige wieder besuchen zu können war und ist Maßgabe unserer klinischen Vorbereitungen.

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