Mittlerweile wissen wir alle, dass zwei Drittel der Makler über 50 Jahre alt sind. Die Zahl der Makler, die ihre Nachfolge noch nicht geregelt haben, ist alarmierend hoch. Viele Makler fangen erst im hohen Alter mit ihrer Nachfolgeplanung an und haben dadurch ein erhöhtes Risiko, noch vor der Übergabe in eine Notsituation zu kommen. Gerade durch Unfall oder Krankheit kommen Makler in Situationen, in denen sie nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen.

Richtig sorgt derjenige vor, der nicht nur an die finanziellen Aspekte denkt, sondern auch Regelungen für den Fall trifft, wenn er plötzlich wegen Unfall oder Krankheit als Unternehmerpersönlichkeit für eine bestimmte Zeit oder sogar dauerhaft ausfällt.

85% der Makler haben keinen Notfallplan oder eine Unternehmervollmacht. Sie würden im schlimmsten Fall ihre kompletten Courtageansprüche verlieren. Die Bestände fallen dann in die Hände der Versicherungsgesellschaften oder Pools. Die erhalten dadurch zusätzliche Einnahmen, ohne dafür bezahlt zu haben.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat in Mitgliederinformationen und Artikeln wiederholt darauf hingewiesen, dass für Makler und Inhaber von Maklerunternehmen zusätzlich eine Unternehmervollmacht essenziell ist.

Für den Fortbestand des Maklerbüros muss Sorge dafür getragen werden, dass die Kunden weiter betreut, Verträge weiter eingedeckt und Geschäfte weiter abgeschlossen werden. Sachkundige Mitarbeiter können diese Aufgaben übernehmen, wenn sie über die notwendige behördliche Erlaubnis verfügen. Darüber hinaus bedarf es aber, um für das Maklerbüro agieren zu dürfen, entsprechender Vollmachten. Je nach Ausgestaltung kommen hier Prokura oder Handlungsvollmacht in Betracht.

Ein reibungsloser Ablauf wird sicherlich zudem nur dann möglich sein, wenn der Vertreter ausreichend über die Betriebsinterna informiert ist und soweit notwendig auch auf entsprechende Daten zugreifen kann (Stichwort: Passwörter). Keine Frage, dass für diese Aufgaben nur eine Vertrauensperson in Betracht kommt. Eine langfristige Planung ist hier unumgänglich.

Wer nicht als Einzelkämpfer unterwegs ist, sondern mit einem Kooperationspartner, z. B. in der Rechtsform einer GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der sollte auch die gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Denn auch hier sollte geregelt sein, was bei vorübergehendem oder längerem Ausfall eines Gesellschafters gelten soll. Zu denken ist an Fragen bezüglich Aufgabenzuordnung, Gewinnverteilung, Ausschluss und Abfindung.

Haben Sie schon Ihre Notfallplanung erstellt?

Thomas Suchoweew ist akkreditierter Unternehmensberater beim BVK und Vorstand des Makler Nachfolger Club e.V. Er unterstützt Makler bei ihrer Notfallplanung und stellt ihnen Unterlagen zur Verfügung. Mitglieder des Makler Nachfolger Club e.V. erhalten einen kostenfreien Treuhandvertrag, der sie auf den Notfall vorbereitet und die Regelung, die sie im Vorfeld getroffen haben, überwacht. Auf Wunsch kann ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt aus dem Expertennetzwerk des Vereins eingesetzt werden. Es fallen Honorare erst dann an, wenn der Treuhänder im Notfall tatsächlich für das Mitglied aktiv wird. Mitglieder des Vereines erhalten Sonderkonditionen.

Der Notfallordner für Makler

Der Makler Nachfolger Club e.V. bietet allen Maklern – auch Nichtmitglieder – einen kostenlosen Notfallordner an. Darin haben Makler alle Unterlagen übersichtlich und kompakt an einem Ort.

Inhaber von Maklerunternehmen, die einen Notfallplan erstellen wollen, können sich auf der Seite https://www.makler-notfallplan.de informieren und einen kostenlosen Notfallordner bestellen.

Über Makler Nachfolger Club e. V

Der ersten deutschen Makler Nachfolger Club e.V. (Vorstände: Thomas Suchoweew und Oliver Petersen) hat sich darauf spezialisiert Maklern und Unternehmen auf die Übergabe ihres Bestands vorzubereiten. Dazu bringt der Verein Maklerunternehmen mit den passenden Nachfolgerkandidaten oder potenziellen Kaufinteressenten zusammen. Mit einem bundesweiten Nachfolger-Poll von über 1.000 Kandidaten ist der Verein in der Lage den optimalen Nachfolger zu vermitteln. Zu den Zielen des Makler-Nachfolger-Clubs gehören die Sicherstellung eines nachhaltigen Generationenwechsels, und damit des aufgebauten Lebenswerks sowie eine nachhaltige Betreuung der Kundenbestände. Dazu kommt auch die Erzielung eines optimalen Verkaufspreises, allerdings immer mit dem Ziel, einen würdigen Nachfolger zu finden, der den Unternehmenswert zu schätzen weiß. Mit dieser Arbeit leistet der Makler-Nachfolger-Club sowohl einen Beitrag zur Sicherstellung persönlich erarbeiteter Assets Werte als auch zur Fortführung wirtschaftlich gesunder Unternehmen.

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