Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und einem Versammlungsverbot bis zum 31. August 2020 haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG dazu entschieden, die entsprechende neue gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen und die Hauptversammlung in diesem Jahr rein virtuell abzuhalten.

Eine Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen Zeitpunkt nach dem 31. August 2020 hätte bedeutet, dass die Aktionärinnen und Aktionäre monatelang darauf warten müssten, ihr Frage- und Stimmrecht auszuüben. 

Die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung am 26. Juni 2020 wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Fragen bis zum 24. Juni 2020 einreichen. Ihre Stimmrechte können angemeldete Aktionäre über ein zur Verfügung stehendes Online-Portal, vorab mittels Briefwahl oder Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Weitere Einzelheiten sind der Einladung an die Aktionäre zu entnehmen. 
 

Über die SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Die Schweizer Electronic AG steht für modernste Spitzentechnologie und Beratungskompetenz.

SCHWEIZERs hochwertige Leiterplatten und innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Solar-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen in den Bereichen Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Kostenreduktion. Die Produkte zeichnen sich durch höchste Qualität sowie energie- und umweltschonende Eigenschaften aus. Das Unternehmen bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit den Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd, Meiko Electronics Co. Ltd und Elekonta Marek GmbH & Co. KG kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. In Zukunft soll mit dem Partner Infineon Technologies AG der Chip Embedding-Markt erschlossen werden.

Das im Jahr 1849 von Christoph Schweizer gegründete Unternehmen ist an den Börsen in Stuttgart und Frankfurt (Ticker Symbol "SCE", "ISIN DE 000515623") zugelassen.

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