Die am 28. April in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt neue Regeln und härtere Strafen für Verkehrssünder mit sich. Unter anderem drohen nun Fahrverbote deutlich früher als bisher. Während ein Fahrverbot für manche nur ein lästiges Ärgernis darstellt, kann es insbesondere für Berufskraftfahrer und Pendler eine Existenzbedrohung sein. Das Seminar MobilPLUS-Prävention kann ein drohendes Fahrverbot verkürzen oder sogar verhindern. TÜV SÜD-Experte Axel Uhle klärt auf, was Autofahrer dafür tun müssen.

Chance auf gerichtliche Ausnahme vom Fahrverbot

Droht ein Fahrverbot, hat der Betroffene in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Hierfür sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht zurate gezogen werden. Dieser muss mit dem verantwortlichen Richter zunächst klären, ob eine Ausnahme vom Fahrverbot ausnahmsweise infrage kommt. „Ein gutes Argument vor Gericht ist die Teilnahme an dem Kurs ‚MobilPLUS-Prävention‘ von TÜV SÜD“, so Axel Uhle, Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD Pluspunkt. Immer häufiger erkennen Gerichte das Schulungsmodell als Maßnahme zur Verhaltensänderung an, da es die erzieherische Wirkung eines Fahrverbotes ersetzt. Ob dem Antrag auf eine Ausnahmeregelung nach Abschluss des Seminars auch tatsächlich stattgegeben wird, hängt allerdings vom Urteil des Richters ab.

MobilPLUS-Seminar vor Ort oder online

Die Schulung ‚MobilPLUS-Prävention‘ umfasst drei Einzel- oder Gruppensitzungen mit einem ausgebildeten Verkehrspsychologen. TÜV SÜD Pluspunkt bietet an vielen Orten Kurse zu unterschiedlichen Tageszeiten an, die aufgrund der aktuellen Lage unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsauflagen durchgeführt werden. Außerdem ist auch die Online-Teilnahme möglich. Dieses Angebot erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Ziel des Seminars ist es, ein Bewusstsein für gefährliche Fahrgewohnheiten und deren Ursachen zu schaffen und Verhaltensänderungen zu bewirken. Die Teilnahmebescheinigung muss nach erfolgreichem Abschluss des Seminars bei Gericht eingereicht werden, um eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

Angebote für Alkoholsünder

Auch wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, riskiert ein Fahrverbot oder sogar einen längeren Entzug der Fahrerlaubnis TÜV SÜD Pluspunkt bietet je nach Bundesland spezielle Kurse für Fahrer an, die durch eine Alkohol- oder Drogenfahrt auffällig wurden. Das Ziel dieser Kurse besteht ebenfalls darin, die führerscheinlose Zeit zu verkürzen – oder im Falle einer anstehenden Medizinisch – Psychologischen Untersuchung sich optimal darauf vorzubereiten.

Hat ein Verkehrsteilnehmer im Fahreignungsregister Flensburg schon bis zu fünf Punkte gesammelt, rät TÜV SÜD-Experte Axel Uhle zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dadurch kann ein Punkt abgebaut werden, vorausgesetzt der Absolvent legt die Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Maßnahme bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor. Dies ist vor allem im Hinblick auf den Führerscheinentzug empfehlenswert, welcher bei acht Punkten in Flensburg droht.

Die Mitarbeiter der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH sind telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter 0800 3 57 57 57 oder per E-Mail an pluspunkt@tuev-sued.de erreichbar und beantworten Fragen zum Thema Fahrverbot.

Weitere Infos zum TÜV SÜD-Schulungsmodell MobilPLUS-Prävention unter https://www.tuvsud.com/… pluspunkt/ausnahme-vom-fahrverbot 

Infos zu Kursen nach Fahrten unter Alkoholeinfluss gibt es hier: https://www.tuvsud.com/… pluspunkt/verkuerzung-der-sperrfrist

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuv-sud.com/de

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