Während das öffentliche Leben, die Wirtschaft und weite Teile der Tourismus- und Freizeitindustrie in Bayern ab Samstag unter nachvollziehbaren Auflagen wieder öffnen, bleiben Reisebusverkehre in Bayern über den 30. Mai hinaus aufgrund nicht nachvollziehbarer weitgehender Vorschriften faktisch undenkbar – trotz nachgewiesener hoher Sicherheitsstandards. Rund 1.000 mittelständische Familienbetriebe warten damit weiter auf eine berufliche Perspektive – und das schon drei Monate lang. Der LBO sieht hinter den rigiden Vorschriften einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG.

Bahn, Fernbus und Flugzeuge – sie alle wurden zu keiner Zeit stillgelegt und können unter Einhaltung von Mindestabstand oder Maskenpflicht regulär Gäste befördern. Aber die rund 1.000 mittelständischen, familiengeführten Busbetriebe, die vom Reise- und Ausflugsverkehr leben, wurden ab Mitte März mit einem Berufsverbot belegt, für das es bis heute keine finanzielle Entschädigung gibt. Auch die Zusage der Staatsregierung vom 26. Mai, ab dem 30. Mai wieder Reisen anbieten zu können, stellt sich schnell als Pyrrhussieg heraus. „Denn ein zwingend zwischen den Fahrgästen einzuhaltender Mindestabstand von 1,5 m reduziert die Beförderungskapazität in den Bussen um rund 80 Prozent und macht damit jede Fahrt zu einem wirtschaftlichen Totalausfall“, kritisiert LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl.

Ungeachtet eines umfangreichen und mit der Staatsregierung abgestimmten Hygienekonzepts wird der Bustouristik mit dieser und anderer Vorgaben, wie z.B. ausschließlich Individualreisende befördern zu dürfen, weiterhin das fundamentale verfassungsmäßige Recht auf Gleich-behandlung ohne jede Begründung verwehrt. Denn gleichlautende Einschränkungen sucht man an anderer Stelle vergebens. „Es scheint, dass im Gesundheitsministerium inzwischen das Los entscheidet, wer oder was eine Gefahr für die Menschen darstellt. Anders ist es nicht zu erklären, warum Flugzeuge, Züge und Busse im Fernlinien- aber auch im Nah- und Schülerverkehr vollbesetzt unterwegs sein dürfen, baugleiche Reisebusse trotz nachgewiesener hoher Sicherheitsstandards nicht“, so Rabl.

Der LBO wird deshalb gemeinsam mit dem Münchner Unternehmen Autobus Oberbayern Klage gegen diese offenkundig ungerechtfertigte Diskriminierung einlegen. „Wir bedauern, diesen Weg gehen zu müssen, aber leider zwingt uns die Staatsregierung dazu. Es geht uns einzig und allein um faire und gleiche Vorgaben. Wir haben hinreichend unter Beweis gestellt, dass wir gut vorbereitet sind und unsere Fahrgäste sicher ans Ziel bringen können, kritisiert Nico Schoenecker, Geschäftsführer Autobus Oberbayern.

Ein Virus ist nicht weniger infektiös, wenn Menschen für ihre Reise anstelle des Reisebusses den Fernbus, den Zug oder das Flugzeug nutzen. „Im Gegenteil, in modernen Reisebussen sind hocheffiziente Frischluftklimaanlagen verbaut, die das Risiko einer Übertragung im Bus absolut minimieren, unterstreicht Schoenecker.“ Aber auch im unwahrscheinlichen Fall eines Verdachts- oder Krankheitsfalls ist der Reisebus den übrigen Verkehrsträgern klar voraus. „Bei organisierten Reisebusverkehren können wir bei Bedarf schnell eine hundertprozentige Rück-verfolgung und Informationskette sicherstellen“, mahnt Rabl.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LBO – LANDESVERBAND BAYERISCHER OMNIBUSUNTERNEHMEN e. V.
Georg-Brauchle-Ring 91
80992 München
Telefon: +49 (89) 121150-3
Telefax: +49 (89) 121150-50
http://www.lbo-online.de

Ansprechpartner:
Stephan Rabl
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 121150-3
E-Mail: rabl@lbo-online.de
Monika Steffen
Vertretung der Geschäftsführung
Telefon: +49 (89) 121150-3
Fax: +49 (89) 121150-50
E-Mail: steffen@lbo-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel