Wer in eine Heizung investieren möchte, die auf erneuerbare Energien setzt, profitiert auch 2020 von Zuschüssen der BAFA. Die wichtigsten Informationen der Förderung.

Ob Neubau oder Modernisierung: Wer in diesem Jahr auf eine klimafreundliche Heizung wechseln möchte, kann sich diese vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschussen lassen. Dazu zählen zum Beispiel Solarthermie- oder Biomasseanlagen sowie effiziente Wärmepumpen. Extra Zuschüsse gibt es, wenn die alte Ölheizung getauscht wird. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen und Unternehmen profitieren von der BAFA-Förderung.

Seit 2020 gibt es allerdings einige wichtige Änderungen im Förderprogramm:

Erhielten Antragsteller bis 2019 noch feste Zuschüsse für das jeweilige Vorhaben, errechnet sich der Zuschuss seit diesem Jahr aus dem prozentualen Anteil an den förderfähigen Kosten. Die können je nach Vorhaben zwischen 30 und 45 Prozent liegen.

Die BAFA-Förderung im Überblick

Im Neubau lassen sich Biomasseanlagen wie Pelletheizungen oder Scheitholzvergaserkessel mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschussen. Auch für effiziente Wärmepumpen und EE-Hybridheizungen – Anlagen, die zwei regenerative Wärmeerzeuger kombinieren – gibt es einen Zuschuss von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Solarkollektoranlagen und Gas-Hybridanlagen werden mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Das Gleiche gilt für bestehende Gebäude, sofern das Heizungs- bzw. Kühlsystem seit über zwei Jahren zum Zeitpunkt der Antragsstellung in Betrieb war. Wird eine Ölheizung im Bestandsgebäude getauscht, kann der Fördersatz auf bis zu 45 Prozent steigen. Solarthermieanlagen werden mit 30 Prozent bezuschusst. Alle Details und eine Liste der förderfähigen Heizungsanlagen finden Sie auf den Seiten der BAFA.

Übrigens: Neue Ölheizungen erhalten keine BAFA-Förderung mehr. Möchten Sie dagegen eine Ölhybridheizung mit einem förderfähigen erneuerbaren Wärmeerzeuger installieren oder eine bisherige Ölheizung um eine förderfähige Komponente erweitern, ist dies möglich. Bedingung: Die Kosten für die regenerative Heizung müssen sich gesondert darstellen lassen.

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Der Blick in die aktuellen Förderrichtlinien (Stand: 30. Dezember 2019) definiert die förderfähigen Investitionskosten wie folgt:

  • die Anschaffungskosten der geförderten Anlage
  • die Kosten für die Installation
  • die Inbetriebnahme
  • die Kosten aller Umfeldmaßnahmen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind oder die Energieeffizienz der Anlagentechnik erhöhen.

Darüber hinaus lassen sich die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung berücksichtigen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der klimafreundlichen Heizung stehen.

Das ist bei der Antragstellung zu beachten

Achten Sie in jedem Fall auf den korrekten Ablauf rund um die Antragsstellung der BAFA-Förderung. Grundsätzlich gilt: Bei allen Anlagen müssen Sie den Förderantrag vor dem Start des Bauvorhabens stellen. Der beginnt bereits mit Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Geplant werden darf dagegen schon vorher.

Möchten Sie mehr zur BAFA-Förderung erfahren, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren regionalen Town & Country-Baupartner zu wenden. Dieser kennt alle Details, weiß um mögliche Kombinationen mit weiteren Programmen und unterstützt bei der Antragsstellung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel