Männer mit erhöhtem prostataspezifischen Antigen (PSA)-Wert im Blut und/oder ungeklärten urologischen Symptomen sollten einen Verdacht auf Prostatakrebs diagnostisch abklären lassen. Eine Prostatabiopsie ist hierfür das Mittel der Wahl. Erst ihr Ergebnis kann einen Prostatakrebsverdacht bestätigen und Informationen für eine geeignete Therapieform liefern.

Prostatabiopsien sollen so präzise wie nötig und so schonend wie möglich erfolgen. Mit dem Verständnis, mehr Gewebeproben verringern die Zahl nicht erkannter Krebsherde, erhöhte sich die Zahl der Gewebeproben auf 12 bis 14 Stanzen, ohne damit die Anzahl falsch-negativer Stanzen reduzieren zu können.

Das neuere Verfahren, parametrisches MRT fusioniert mit transrektalem Ultraschall, verspricht mit weniger Stanzen bessere Diagnoseergebnisse und damit eine geringere Belastung der Patienten. Eben dieses Verfahren hat das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) kürzlich bewertet und kommt zum Ergebnis: "Kein Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen oder Schaden bei Anwendung der Fusionsbiopsie".

Für einen Patientenverband wie den BPS e.V., der im Sinne der Betroffenen agiert, ist es doch sehr problematisch, immer wieder mit den Themen Methode und Gesamtüberleben konfrontiert zu werden. Betroffene haben zu diesem Themenkomplex Meinungen, die in der Vorgehensweise des IQWIG bedauerlicherweise keine Berücksichtigung finden. Wir sind überzeugt, dass mit der Fusionsbiopsie deutlich bessere Ergebnisse verfügbar sein werden als mit dem bisher praktizierten Standardverfahren, und Patienten möchten im Diagnosestadium so tiefgehend und machbar wie möglich informiert werden. Ob das später das Gesamtüberleben beeinflusst, ist wichtig, aber sicherlich nicht Bestandteil der Diagnose- und der daraus resultierenden Therapieentscheidung. Zusammengefasst, wenn wir bei sämtlichen Neuerungen im Medizinsektor auf aussagefähige Daten zum Gesamtüberleben warten, verhindern wir, was wir eigentlich brauchen.

Im Interesse der Patienten und vor dem Hintergrund des IQWiG-Berichts bittet der Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Urologen und Radiologen um eine Stellungnahme zur patientenrelevanten Qualität der Fusionsbiopsie. Von ihnen möchten wir erfahren, wie sie die Fähigkeiten der Fusionsbiopsie bezüglich rechtzeitigem Therapiebeginn, Wahl der geeigneten Therapieformen sowie Vermeidung von Überbehandlungen bewerten.

Über den Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V.

Der Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS) wurde im Jahr 2000 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Ihm gehören 211 Selbsthilfegruppen an. Er ist europaweit die größte und weltweit die zweitgrößte Selbsthilfeorganisation für Prostatakrebspatienten. Der BPS vertritt Patienteninteressen im Gemeinsamen Bundesausschuss, in der Leitlinienkommission, in der Zertifizierungskommission der Zentren und ist Mitglied in der europäischen Prostatakrebs Selbsthilfevereinigung "Europa UOMO". Der BPS ist gemeinnützig und steht unter der Schirmherrschaft der Stiftung Deutsche Krebshilfe.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V.
Alte Str. 4
30989 Gehrden
Telefon: +49 (228) 33889500
Telefax: +49 (5108) 926647
http://www.prostatakrebs-bps.de

Ansprechpartner:
Ute Graefen
PR
Telefon: +49 (228) 33889503
E-Mail: ute.graefen@prostatakrebs-bps.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel