Zwei wesentliche Bausteine des Hamburger Konjunktur- und Wachstumsprogramms 2020 (#HKWP2020) gehen in die Umsetzung: Mit zwei neuen Instrumenten bringt Hamburg zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen durch die COVID19-Pandemie zusätzliche Hilfe für Unternehmen und Künstlerinnen, Künstler und Kreative auf den Weg. Der Corona Recovery Fonds (CRF) richtet sich an innovative Startups und wachstumsorientierte kleine mittelständische Unternehmen, für Künstlerinnen, Künstler und Kreative wird es eine Neustartprämie geben, die dabei helfen soll, die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten.

Andreas Dressel, Finanzsenator: „Nachdem unser Hamburger Schutzschirm bis Ende Juni eine Finanzwirksamkeit von rund 4 Mrd. Euro entfaltet hat, bringen wir jetzt Schritt für Schritt die Bausteine unseres Konjunktur- und Wachstumsprogramms in die Umsetzung. Nach den Konjunkturimpulsen von rund einer halben Mrd. Euro mit dem Haushaltsnachtrag 2020 wollen wir jetzt mit dem Corona Recovery Fonds und der Neustartprämie ganz gezielt in die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Kultur in unserer Stadt investieren: Startups, junge Unternehmen, Künstler und Kreative können von diesen passgenauen Maßnahmen profitieren. Zusammen mit der Aufstockung der Innovationsförderung haben wir über 75 Mio. Euro für diese Maßnahmen in unseren Corona-Budgets reserviert. Weitere Maßnahmen wie Überbrückungshilfen und Wirtschaftsstabilisierungsfonds sind in Vorbereitung. Wir machen weiter möglich, was nötig ist, um auch in Hamburg mit Wumms aus der Krise zu kommen.“

Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft und Innovation: „Startups sind auf Investorengelder angewiesen. Aber in Krisenzeiten wird das Einwerben von Finanzierungsrunden erfahrungsgemäß schwieriger. Hier greift unser Corona Recovery Fonds, mit dem wir vermeiden wollen, dass die jungen, innovativen Unternehmen ihre Ziele verfehlen oder sogar krisenbedingt scheitern. Mit dieser Förderung wollen wir die lebendige Startup-Szene unterstützen – und stärken damit gleichzeitig den Wirtschafts- und Innovationsstandort Hamburg.“

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Mit der Hamburger Corona Soforthilfe und dem Modul für innovative Startups konnte unser Förderinstitut Solo-Selbstständige und Unternehmen, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße, unterstützen. Bis zum Programmende sind rund 65.000 Anträge auf Soforthilfe bei uns eingegangen. Mit dem Corona Recovery Fonds unterstützen wir weiterhin zielgerichtet die Zukunftsfähigkeit und die wirtschaftliche Vielfalt der Hansestadt Hamburg.“

Der Corona Recovery Fonds schließt an das Modul für Innovative Startups in der Hamburger Corona Soforthilfe an. Mit diesen Zuschüssen konnten Hamburger Startups kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken. Das Modul ist am 30. Juni 2020 ausgelaufen, bis dahin wurden von der Hamburgische Investitions- und Förderbank 116 Förderungen zugesagt und gut fünf Millionen Euro ausgezahlt.

Der Corona Recovery Fonds umfasst ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 50 Millionen Euro, das sich aus Landes- und Bundesmitteln speist. Wobei die Freie und Hansestadt Hamburg den Fonds mit mindestens 12,5 Millionen Euro ausstattet.

Über den Corona Recovery Fonds können langfristige Risiko- und Eigenkapitalfinanzierungen für innovative Startups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler aus Hamburg realisiert werden, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Hierzu zählen technologisch orientierte Start-ups, junge Unternehmen mit nicht-technologischen Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen sowie sonstige wachstumsorientierte kleine Mittelständler bis maximal 75 Millionen Euro Jahresumsatz und bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die sich bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden sowie öffentliche Unternehmen.

Die Fondsmittel werden über die Hamburgische Investitions- und Förderbank an die IFB Innovationsstarter GmbH und die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH weitergeleitet, die die einzelnen Beteiligungsfinanzierungen operativ umsetzen werden. Abhängig von Innovationsgrad und Finanzierungsstrategie können sich an einer Förderung interessierte Unternehmen bei einem der beiden Beteiligungsfinanzierer um Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro bewerben.  

Neustartprämie

Künstlerinnen, Künstler und Kreative sind nach wie vor besonders von den pandemiebedingten Beschränkungen betroffen. Nach dem Erfolg der Corona-Soforthilfe legt Hamburg ein neues Instrument auf, das jetzt jedoch den Neustart in die künstlerische und kreative Tätigkeit ermöglicht.

Im Rahmen der Neustartprämie können Künstlerinnen, Künstler und Kreative einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar 2.000 Euro beantragen, um die eigene künstlerische Tätigkeit wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme vorzubereiten. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Sitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann ab sofort und bis zum 31. August unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.

Ergänzende Hilfsangebote laufen weiter (unter anderem das Hilfspaket Kultur, IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona, vereinfachter Bezug der Grundsicherung für Selbstständige). Weitere Hilfen sind in Abstimmung mit den noch in der Entwicklung befindlichen Hilfen des Bundes geplant. 

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Hamburg hat schnell und unbürokratisch nach den Corona-bedingten Einschränkungen geholfen. Dabei wurden von Anfang an auch Künstlerinnen, Kreative und Kultureinrichtungen mit berücksichtigt. Jetzt treten wir in eine neue Phase der Corona-Beschränkungen und damit auch der Hilfen ein. Wir haben gelernt, was unter Corona geht und was nicht und können Veranstaltungen und damit auch künstlerische und kreative Tätigkeit unter Vorgaben wieder zulassen. Bei den Hilfen steht daher jetzt im Vordergrund, Kunst und Kultur wieder zu ermöglichen. Wir wollen den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen den Neustart ermöglichen. Wir sind mit den Einrichtungen und den Verbänden weiter im engen Austausch, um Kultur wieder erlebbar zu machen und Künstlerinnen und Künstlern durch diese Zeit zu helfen.“ 

Neustartprämie im Überblick
Umfang
: 2.000 Euro, einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar
Antragszeitraum
: Ab sofort, bis 31. August 2020
Antragsberechtigt
: Künstlerinnen, Künstler und Kreative mit Sitz in Hamburg, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.
Antrag
: Der Antrag kann unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Telefon: +49 (40) 42824-208
http://www.hamburg.de

Ansprechpartner:
Enno Isermann
Pressesprecher
Telefon: +49 (40) 42824-207
Fax: +49 (151) 61300649
E-Mail: enno.isermann@bkm.hamburg.de
Claas Ricker
Finanzbehörde
Telefon: +49 (40) 42823-1662
E-Mail: claas.ricker@fb.hamburg.de
Christian Füldner
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Telefon: +49 (40) 42841-1326
E-Mail: christian.fueldner@bwi.hamburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel