Viele Pensionäre überwintern im Ausland. In der Türkei, in Spanien, aber auch in Südafrika, Thailand und Florida. Dazu bedarf es einer guten Krankenversicherung inklusive Schutz bei COVID-19. Doch ab 60 Jahren kosten die Policen oft ein Vielfaches von dem, was Jüngere zahlen.

Die Zeitschrift REISE & PREISE hat in der aktuellen Ausgabe Reise-Kranken-versicherungen für Langzeit-Auslandsaufenthalte getestet und festgestellt, dass sich die Prämien mit Beginn des Renteneintritts zum Teil exorbitant erhöhen. Die Redaktion REISE & PREISE rät in diesem Fall dazu, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Versicherung zu wechseln.

Bei einem Anbieterwechsel lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Ein entscheidendes Auswahlkriterium ist das Reiseziel: Stehen USA und Kanada auf der Wunschliste, wird es bei einigen Versicherern aufgrund der hohen Arztkosten in Amerika deutlich teurer. Beispiel: In der Altersklasse 60 bis 65 Jahre schneidet die Hanse Merkur beim Normaltarif ohne USA/Kanada mit € 1,15 pro Tag am besten ab, inkl. USA/Kanada aber sind € 3,10 pro Tag zu zahlen. Nordamerika-Reisende, die beim ADAC versichert sind, kommen mit € 1,73 bis 1,97 je nach Reisedauer deutlich günstiger davon, allerdings kommt hier ein Selbstbehalt von € 100 pro Versicherungsfall zum Tragen. Die teuerste Versicherung im Test verlangt in dieser Altersklasse inkl. USA/Kanada mit € 19,02 bis 19,28 pro Tag sogar das Zehnfache des Preises. Mehrkosten bei einer dreimonatigen Reise: € 1.580.

Der nächste Preissprung kommt i.d.R. mit dem Erreichen des 65. Lebensjahr. Spätestens mit 75 Jahren kommt es dann für die meisten knüppeldick: Spätestens dann drängt sich die Allianz auf, die als einzige Versicherung auf eine Altersklassifizierung verzichtet und keinen Aufpreis für USA/Kanada-Reisen verlangt.

Im Gegensatz zu den Preisen unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen nur unwesentlich. Reisende sollten beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung grundsätzlich darauf achten, dass die Versicherung einen »medizinisch sinnvollen und vertretbaren« Rücktransport mit Begleitperson und eine Kostenübernahme bei COVID-19-Erkrankungen beinhaltet sowie bei Krankenhausaufenthalten eine Kosten-übernahmegarantie abgibt.

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