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Meyer Burger Technology AG (SIX: MBTN) veröffentlicht heute die finalen Bedingungen für die geplante ordentliche Kapitalerhöhung mit angestrebtem Bruttoerlös von CHF 165 Millionen, die der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der Handel in Aktien der Meyer Burger Technology AG an der SIX Swiss Exchange wird heute bis voraussichtlich 30 Minuten nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der ausserordentlichen Generalversammlung ausgesetzt. 

Traktandum 1 – Transaktionsalternative I

Unter Traktandum 1 beantragt der Verwaltungsrat der Meyer Burger Technology AG ("Meyer Burger" oder die "Gesellschaft") an der heutigen, um 10:00 Uhr MESZ in Thun stattfindenden ausserordentlichen Generalversammlung („ao GV“), das Aktienkapital durch die Ausgabe von bis zu 1’829’977’372 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 je Aktie zu erhöhen. Bedingung für die Durchführung der Kapitalerhöhung ist, dass ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird.

Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird bezüglich 557’511’684 neu auszugebenden Namenaktien, entsprechend maximal 1/3 des maximalen gesamten Kapitalerhöhungsbetrages, ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat wird die entzogenen Bezugsrechte Investoren, die sich gegenüber der Gesellschaft im Voraus zur Zeichnung einer gewissen Anzahl Aktien verpflichtet haben (Private Investment in Public Equity, sog. PIPE) zum Bezugspreis pro neue Namenaktie von CHF 0,09 zuweisen. Insgesamt würde in dieser PIPE-Tranche somit ein Bruttoerlös von rund CHF 50,2 Millionen erzielt.

Die PIPE-Investoren und weitere Investoren haben sich unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter kommerzieller und rechtlicher Bedingungen ebenfalls verpflichtet, Aktien in der Bezugsrechtsemission zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Ausübung von Bezugsrechten aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang garantieren diese sogenannten Backstop-Investoren rund CHF 60 Millionen der Bezugsrechtsemission. Die PIPE- und Backstop-Investoren, die bereits Aktionäre von Meyer Burger sind, haben sich verpflichtet, ihre Bezugsrechte im Rahmen der Transaktionsalternative I vollständig auszuüben, wobei die dadurch gezeichneten Aktien vom Backstop-Commitment in Abzug gebracht werden.

Bezüglich der verbleibenden Anzahl von maximal 1’272’465’688 neu auszugebenden Namenaktien wird das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre direkt oder indirekt gewahrt, vorbehältlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Der Bezugspreis pro neue Namenaktie beträgt CHF 0,09 was in einem Bruttoerlös von bis zu CHF 114,5 Millionen aus der Bezugsrechtsemission resultiert.

Meyer Burger Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 13. Juli 2020 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte sind übertragbar und handelbar. 7 Bezugsrechte gewähren deren Inhaber das Anrecht, 13 neue Namenaktien zu zeichnen, vorbehältlich von bestimmten für das Bezugsrechtsangebot anwendbaren Beschränkungen, einschliesslich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Unter Berücksichtigung der PIPE-Tranche sowie den Backstop-Commitments sind bei Transaktionsalternative I somit ungefähr 67% des geplanten Bruttoerlöses von CHF 165 Millionen garantiert.

Des Weiteren beantragt der Verwaltungsrat unter Traktandum 1 eine Erhöhung des bedingten Kapitals in Art. 3c der Statuten auf CHF 3,45 Millionen für die Ausgabe von bis zu 69 Millionen Namenaktien zum Nennwert von CHF 0,05 durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten (inklusive der bestehenden Wandelanleihe) der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften eingeräumt werden oder eingeräumt wurden. Die Erhöhung des bedingten Kapitals ist darauf bedingt, dass die ordentliche Kapitalerhöhung tatsächlich durchgeführt wird, d.h. dass mit der ordentlichen Kapitalerhöhung ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird.

Traktandum 2 – Transaktionsalternative II

Nur für den Fall, dass die ao GV Traktandum 1 nicht zustimmt, kommt Traktandum 2 zur Abstimmung. Für diesen Fall beantragt der Verwaltungsrat von Meyer Burger unter Traktandum 2, das Aktienkapital zunächst durch Reduktion des Nennwertes der Aktien von CHF 0.05 pro Aktie auf CHF 0.01 pro Aktie herabzusetzen und sodann durch die Ausgabe von bis zu 3’288’834’384 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie zu erhöhen. Bedingung für die Durchführung der Kapitalerhöhung ist, dass ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wird direkt oder indirekt gewahrt, vorbehältlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen. Der Bezugspreis pro neue Namenaktie bei dieser Transaktionsalternative beträgt CHF 0,05, was in einem Bruttoerlös von bis zu CHF 164,4 Millionen aus der Bezugsrechtsemission resultiert.

Meyer Burger Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 13. Juli 2020 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte sind übertragbar und handelbar.  5 Bezugsrechte gewähren dessen Inhaber das Anrecht, 24 neue Namenaktien zu zeichnen, vorbehältlich von bestimmten für das Bezugsrechtsangebot anwendbaren Beschränkungen, einschliesslich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen.

Verschiedene Investoren, darunter ein bestehender Aktionär von Meyer Burger, Sentis Capital, haben sich verpflichtet, Aktien im Umfang von bis zu CHF 55 Millionen Bruttoerlös als Backstop (ungefähr einem Drittel der Bezugsrechtsemission) zu übernehmen. Auch diese Verpflichtung steht unter Vorbehalt kommerzieller und rechtlicher Bedingungen.

Des Weiteren beantragt der Verwaltungsrat unter Traktandum 2 eine Erhöhung des bedingten Kapitals in Art. 3c der Statuten auf CHF 1,07 Mio. für die Ausgabe von bis zu 107 Mio. Namenaktien zum Nennwert von CHF 0,01 durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten (inklusive der bestehenden Wandelanleihe) der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften eingeräumt werden oder eingeräumt wurden. Die Erhöhung des bedingten Kapitals ist darauf bedingt, dass die ordentliche Kapitalerhöhung tatsächlich durchgeführt wird, d.h. dass mit der ordentlichen Kapitalerhöhung ein totaler Bruttoerlös von mindestens CHF 150 Millionen erzielt wird.

Meyer Burger hat sich für beide Transaktionsvarianten verpflichtet, für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem Vollzug der Bezugsrechtsemission ohne das Einverständnis der Joint Bookrunners des Bezugsrechtsangebots keine zusätzlichen Aktien zu emittieren oder zu verkaufen. Nicht eingeschlossen ist die Ausgabe von Aktien an Inhaber der ausstehenden Wandelanleihe der Gesellschaft bei der Wandlung durch die Inhaber.

Credit Suisse agiert als Global Coordinator und Joint Bookrunner und die Zürcher Kantonalbank agiert als Joint Bookrunner im Zusammenhang mit der Bezugsrechtsemission.

Vom Maschinenanbieter zu einem technologisch führenden Hersteller von Solarzellen und -modulen

Wie am 19. Juni 2020 angekündigt (vergl. Medienmitteilung) wird der Erlös der ordentlichen Kapitalerhöhung zur Finanzierung des Aufbaus von Produktionskapazitäten für technologisch führende Solarzellen und Solarmodule in Deutschland verwendet werden. Mit der Transformation des Geschäftsmodels von einem Maschinenanbieter zu einem Hersteller von Solarzellen und –modulen weitet die Gesellschaft die Wertschöpfungskette signifikant aus, um nachhaltig profitabel zu werden. Meyer Burger profitiert künftig langfristig von der Technologie- und Kostenführerschaft ihrer proprietären und patentgeschützten Heterojunction/SmartWire-Technologie (SWCT). Das Geschäft mit Standardequipment und das Servicegeschäft wird unverändert weitergeführt.

Erwarteter Zeitplan der Kapitalerhöhung und der Bezugsrechtsemission

Datum:

14. Juli 2020

Publikation Emissions- und Kotierungsprospekt

Beginn Bezugsrechtshandel an SIX Swiss Exchange

Beginn Bezugsfrist

20. Juli 2020

Ende Bezugsrechtshandel an SIX Swiss Exchange

22. Juli 2020, 12:00 Uhr MESZ

Ende Bezugsfrist

28. Juli 2020

Kapitalerhöhung

29. Juli 2020

Erster Handelstag der neuen Namenaktien

Lieferung der neuen Namenaktien gegen Zahlung des Bezugspreises

Die detaillierten Bedingungen der Kapitalerhöhung und des Bezugsrechtsangebots sind im Prospekt, der am 14. Juli 2020 veröffentlicht wird, enthalten. Der Prospekt kann bei Corporate Communications über nicole.borel@meyerburger.com bestellt werden.

Über die Meyer Burger Technology AG

Meyer Burger ist ein führendes und weltweit aktives Technologieunternehmen, spezialisiert auf innovative Systeme und Produktions-Equipment für die Photovoltaik- (Solar)-Industrie. Als international anerkannte Premium-Marke bietet Meyer Burger den Kunden in der PV-Industrie verlässliche Präzisionsprodukte und innovative Lösungen für die Herstellung von hocheffizienten Solarzellen und Solarmodulen.

Das umfassende Angebot wird durch ein weltweites Servicenetzwerk mit Ersatz- und Verschleissteilen, Verbrauchsmaterial, Prozesswissen, Wartungs- und Kundendienst, Schulungen und weiteren Dienstleistungen ergänzt. Meyer Burger ist in Europa und Asien in den jeweiligen Schlüsselmärkten vertreten und verfügt über Tochtergesellschaften und eigene Servicecenter in China, Deutschland, Japan, Korea, Malaysia, Schweiz, Singapur, Taiwan und den USA. Die Namenaktien der Meyer Burger Technology AG sind an der SIX Swiss Exchange gelistet (Ticker: MBTN).

www.meyerburger.com

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