Es muss ja nicht gleich der Eiffelturm oder die Akropolis sein: Auch Deutschland besitzt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes weit über 600.000 Baudenkmäler (Stand 2017). Sie zählen zum Kulturgut und sind deshalb besonders schützenswert.

Wenn ein solches Gebäude – und hier gerade das Dach – repariert, saniert oder wiederaufgebaut werden soll, treffen die Interessen und Vorschriften des Denkmalschutzes auf die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks, also des vorgeschriebenen „Standes der Technik“. Und das ist oft ein schmaler Grat. Denn der historische optische Eindruck muss für Generationen erhalten werden, andererseits sind auch hier die gesetzlichen Anforderungen wie z. B. an den Wärmeschutz zu erfüllen.

Deshalb gehören auch viele „klassische“ Eindeckungen wie mit Schieferplatten oder den unten abgerundeten keramischen Biberschwanzziegeln zum Ausbildungsumfang im Dachdeckerhandwerk. Wenn etwa Kehlen, Rundtürme oder Fledermausgauben eingedeckt werden sollen, müssen hier einerseits die traditionelle Handwerkskunst, andererseits die verbindlichen Fachregeln des Dachdeckerhandwerks beherrscht werden.  Dazu gehört z. B. auch die Windsogsicherung, die es beim einstigen Erbauen der historischen Gebäude noch nicht gab.

Neben der eigentlichen Eindeckung muss auch bei denkmalgeschützten Gebäuden die Ableitung von Niederschlägen nach der geltenden DIN 1986-100 erfüllt werden. Denn gerade im Zeichen des Klimawandels und der Zunahme von Starkregenereignissen soll verhindert werden, dass die historische Bausubstanz durch eine nicht ausreichende Wasserableitung gefährdet wird. Auch hier ist für den ausführenden Dachdecker gemeinsam mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden eine Lösung zu erarbeiten.

Und selbst beim Blitzschutz und bei den klassischen Dachschmuckelementen wie dem kupfernen Firstdorn oder Metallbekleidungen von Gaubenfrontflächen muss der Kompromiss zwischen Denkmalschutz und Hightech gefunden werden.

Umso wichtiger ist es, bei Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden schon im frühen Planungsstadium auch den Dachdeckerbetrieb einzubinden.

Die Adressen entsprechend qualifizierter Fachbetriebe vermittelt die regionale Dachdecker-Innung oder es genügt der Klick ins Internet unter www.hessendach.de, um einen geeigneten Dachdeckerbetrieb in der Nähe zu finden.

Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen
Waldhäuser Weg 19
35181 Weilburg
Telefon: +49 (6471) 3793-65
Telefax: +49 (6471) 379330
http://www.hessendach.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel