Mit zwei Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die wesentlichen Weichen zur Verbesserung in der Kinder- und Jugendmedizin und Geburtshilfe sowie der Digitalisierung gestellt. Ziel des Versorgungsverbesserungsgesetzes ist es, zusätzliche Hebammenstellen zu fördern und damit die Situation in der Geburtshilfe zu verbessern. „Die Hebammensituation ist regional sehr problematisch. Das nun vorgesehene Förderprogramm ist ein gutes Signal, um eine verbesserte stationäre Hebammenversorgung in allen Regionen zu erreichen. Problematisch ist, dass kleine Geburtskliniken nicht berücksichtigt werden und die Verstetigung der Mittel ausbleibt“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Mit der Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser wird einer langjährigen Forderung der DKG Rechnung getragen. „Auch die kurzfristige und einmalige Erweiterung zum 31. Dezember dieses Jahres bewerten wir positiv, denn so kann schon für 2021 die Förderung gezahlt werden“, so Gaß.

Unzureichend ist, dass nur für die vollstationäre Langzeitpflege eine Regelung zur Personalausstattung vorgesehen ist. „Wir begrüßen, dass das Gesetz eine bedarfsgerechte Personalausstattung für stationäre Pflegeheime vorsieht. Dies ist allerdings auch für die Krankenhäuser dringend erforderlich. Deswegen liegt unser mit ver.di und dem Pflegerat ausgearbeitetes Bedarfsbemessungsinstrument dem BMG seit Monaten vor. Es wäre eine gute Gelegenheit, es in diesem Gesetz mit zu installieren“, so Gaß.

Die Ausweitung des Engagements des Bundes bei der Investitionsfinanzierung durch das Zukunftsprogramm Krankenhäuser im Zukunftsgesetz begrüßen die Kliniken ausdrücklich. Auch die Verlängerung des Krankenhaus-Strukturfonds ist ein Zeichen der Verstetigung dieses Bundesengagements, allerdings ohne dass die Mittel aufgestockt würden. „Dass es notwendig geworden ist, Bundesmittel einzusetzen, ist Ergebnis der unzureichenden Investitionsfinanzierung durch die Länder in den vergangenen Jahrzehnten. Wir begrüßen auch die Fokussierung auf die Digitalisierung. Bei der Umsetzung sollten unbürokratischere pauschale Förderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Krankenhäuser arbeiten bereits an vielen Digitalisierungsprojekten, die sie auch während der Pandemie-Zeit begonnen haben. Diese sollten förderungswürdig sein. Von bürokratischen und damit auch hemmenden Antragsverfahren sollte der Gesetzgeber auf jeden Fall Abstand nehmen. Weder das Zukunftsprogramm noch der erweiterte Strukturfonds dürfen darüber hinwegtäuschen, dass die Investitionslage der Krankenhäuser dramatisch ist. Deshalb ist die Regelung wichtig und richtig, dass die Länder Gelder nur abrufen dürfen, wenn sie bestehende Investitionsmittel nicht kürzen. Wer Kliniken als Teil der Daseinsvorsorge auch für Epidemien und Pandemien zukunftssicher aufstellen will, muss seiner Investitionsverpflichtung endlich nachkommen. Deshalb fordern wir eine umfassende und nachhaltige Investitionsfinanzierung über den Strukturfonds hinaus“, erklärt DKG-Präsident Gaß.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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