Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt gegen die von der Landesregierung im Juli 2019 durchgeführte Änderung des Landesentwicklungsplans. Der Umweltverband hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster beantragt, die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ vom 12. Juli 2019 für unwirksam zu erklären. Gleichzeitig wurde eine  umfassende Mängelrüge bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.  Der BUND macht einen „totalen Abwägungsausfall“ bei der Änderung etlicher Bestimmungen geltend. Dies führe in vielen Politikfeldern aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes zu gravierenden Verschlechterungen.

„Mit der Änderung des Landesentwicklungsplans gibt die Landesregierung die planerische Steuerung der Flächennutzung und des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf“, kritisierte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Direkte Folgen davon sind ein anhaltend hoher Flächenverbrauch und ein Abwürgen des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie.“

So habe die Streichung des vorherigen Reduktionsziels beim Flächenverbrauch, das mittelfristig einen Netto-Null-Verbrauch vorsah, die Tür für weiteren Flächenfraß  geöffnet. Die Erleichterungen für die Siedlungsentwicklung sowie Industriegebiete im Freiraum und der Verzicht auf Steuerungsmöglichkeiten für Abgrabungsvorhaben von Rohstoffen wie Sand und Kies führten zwangsläufig zu einem Verlust an biologischer Vielfalt.

„Die allein ideologisch motivierte, sachlich aber unbegründet gebliebene 1.500 Meter-Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen hat zu einem weitgehenden Ausbaustillstand geführt“, konstatierte Krämerkämper.  Durch die Aufgabe einer regionalplanerischen Steuerung des Windenergieausbaus sei zudem die Problembewältigung auf die Kommunen abgewälzt worden. „Das Resultat sind mehr statt weniger Klagen und eine anhaltende Rechtsunsicherheit“, so der BUND-Experte. Im Ergebnis sind in 2019 in NRW lediglich 45 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von 151 Megawatt ans Netz gegangen. So könne die Energiewende nicht gelingen.

Alle Änderungen hätten gemeinsam, dass sie allein den politischen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag folgten, eine fachliche Begründung aber fehle. „Damit liegt ein totaler Abwägungsausfall vor, der zur Unwirksamkeit des neuen Landesentwicklungsplans führen muss“, gibt sich Krämerkämper optimistisch.  

Ein weiteres Negativ-Beispiel  dafür sieht der BUND im Bereich des Luftverkehrs. So seien die Flughäfen Dortmund, Paderborn und Weeze für ‚landesbedeutsam‘ erklärt worden, während sie zuvor nur als ‚regional-bedeutsam‘ eingestuft waren. Dies bewirke, dass nunmehr auch für diese Flughäfen gilt, diese bedarfsgerecht zu entwickeln und in den internationalen und nationalen Flugverkehr einzubinden. „Daraus  können sich Ausbauverpflichtungen ergeben, um den internationalen Anforderungen zu genügen “, so Krämerkämper. Nach dem Landesentwicklungsplan seien dafür entsprechende Flächen zu sichern.  Eine planerische Auseinandersetzung mit den Folgen für die Umwelt, den Freiraumschutz und möglicherweise erhöhte Lärm- und Luftschadstoffimmissionen sei jedoch unterblieben.

Die Klage gegen die Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplans hat nach Angaben des BUND Pioniercharakter. Bundesweit sei dies die erste Klage dieser Art.

Mehr Infos: Die Mängelrüge an die Landesplanungsbehörde finden Sie … hier als Download. Ergänzende Informationen unter www.bund-nrw.de/lep.

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