Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu Augenmaß bei den Mantelverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf – Erhalt der guten Standards und Zukunftssicherheit im ÖPNV.

Der Auftakt der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Baden-Württemberg ist auf Freitag, den 28. August 2020 angesetzt.

Betroffen sind davon rund 6.500 Beschäftigte bei den Nahverkehrsbetrieben der Städte Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Heilbronn, Konstanz, Baden-Baden und Esslingen. Die Verkehrsbetriebe dieser Städte sind beim KAV BW organisiert.

Dem KAV BW und den Nahverkehrsbetrieben geht es darum, das Tarifrecht weiterhin für einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV zukunftsfähig zu erhalten und dadurch die Arbeitsplätze zu sichern. Im Hinblick auf den Ausbau des ÖPNV ist alles darauf auszurichten, dass neben Neueinstellungen die vorhandenen Personalkapazitäten effizient eingesetzt werden können. Ebenso gilt es neue Herausforderungen, wie ergänzende Angebote zu den Kernleistungen des ÖPNV, zu meistern (z. B. sogenannte On-Demand- Verkehre). Insgesamt soll der gute Standard des öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin bei den Städten erhalten werden und nicht aus dem kommunalen Bereich, wie etwa zuletzt in Pforzheim, verloren gehen.

Bei den Verhandlungen muss auch die Leistungsfähigkeit der Nahverkehrsbetriebe beachtet werden. So stehen Entgeltverhandlungen im Rahmen der bundesweit am 1. September 2020 anlaufenden Entgeltrunde zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst an, die in der Regel auf den ÖPNV übertragen werden. Durch die besondere Situation im Jahr 2020 hat der ÖPNV schwere Kostenbelastungen erfahren. So waren stark rückläufige Fahrgastzahlen sowie zusätzliche Kosten etwa durch Schutzeinbauten, Schutzmittelbeschaffung, erhöhten Reinigungsbedarf und Umorganisation von Arbeitsabläufen zu verkraften. Gleichwohl konnte weitgehend ohne Kurzarbeit das Fahrplanangebot nahezu ungekürzt aufrechterhalten werden. Die Rettungsschirme des Landes Baden- Württemberg kompensieren allerdings nur teilweise die vorhandenen Einnahmeausfälle und lassen gerade keine Ausweitungen von Personalkostenbudgets zu.

Es gilt nun, verlorengegangene Nutzer des ÖPNV durch ein zuverlässiges Angebot zurückzugewinnen und keinesfalls durch Unterbrechungen oder Kostensteigerungen zu verprellen. Der KAV BW erwartet, dass dies mit dem Tarifpartner mit Augenmaß gelingt.

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