Der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums des Saarlandes hat sich am 14. August 2020 nochmals eingehend mit dem gegebenen Transparenzversprechen des Universitätsklinikums des Saarlandes im Zusammenhang mit den Verdachtsfällen des Kindesmissbrauchs in der Kinder- und Jugendpsychiatrie befasst. Hierzu hat er sich vom Vorstandsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Gesamtvorstands über die aktuellen Erkenntnisse beim Aufklärungsprozess berichten lassen.  Im Rahmen dieser Unterrichtung wurden auch weitere Personen verschiedener Professionen zum Zwecke der Beratung und zur Berücksichtigung verschiedener Perspektiven gehört.

Der Aufsichtsrat hat sich im Anschluss daran intensiv beraten, um die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen zu können. Er ist der Überzeugung, dass das Transparenzversprechen Maßstab und Ziel jeglichen Aufklärungsprozesses ist. Der Aufsichtsrat ist sich bewusst, dass der Aufklärungsprozess eine Herausforderung enormer Größenordnung ist, die allen Beteiligten viel abverlangt. Trotz einer Fehleinschätzung des Vorstandsvorsitzenden in einer Einzelbewertung spricht der Aufsichtsrat diesem sein Vertrauen aus. Dennoch ist der Aufsichtsrat zu dem Entschluss gelangt, dass der UKS-interne Aufklärungsprozess durch den Gesamtvorstand nicht in der erwarteten Weise verläuft und daher kritisch zu bewerten ist. Er hat den Vorstand erneut und eindringlich dazu angehalten, auch die Akten auf den Stationen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie auf eine Beteiligung des Assistenzarztes S. zeitnah und intensiver prüfen zu lassen. Der Aufsichtsrat erwartet vom Vorstand über die Umsetzung und die dann gewonnenen Erkenntnisse jeweils unverzüglich informiert zu werden.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand aufgefordert, sich bei dem UKS-internen Aufklärungsprozess von einem Expertengremium unterstützen zu lassen, um das Transparenzversprechen und den internen Aufklärungsprozess am UKS fortzuführen. Das externe Expertengremium soll gemeinsam mit dem Vorstand die UKS-interne Aufklärungsarbeit übernehmen und soll dem Aufsichtsrat unmittelbar und regelmäßig berichten. Der Aufsichtsrat wird sich Anfang September wieder mit der Angelegenheit befassen.  

Der Vorstand wurde weiterhin aufgefordert, ein Konzept zur Stärkung und Vernetzung der Abteilungen Interne Revision, Rechtsabteilung, Compliance und Risikomanagement zu erstellen, um Kontroll- und Überwachungsmechanismen weiter zu stärken und rechtliche Stabilität dauerhaft zu gewährleisten. Dies soll in Zukunft einen weiteren Beitrag zur Prävention erbringen.

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