Mit der Investitionshilfe des Bundes über den Zukunftsfonds werden den Krankenhäusern für dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen Mittel bereitgestellt, die über die Regelinvestitionsfinanzierung durch die Bundesländer nicht zur Verfügung stehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung der Bundesregierung. „Telemedizinische Weiterentwicklungen und die IT-Sicherheit vertragen kein längeres Warten“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Für die Krankenhäuser von außerordentlicher Wichtigkeit in diesem Kabinettsbeschluss ist die Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes gegen weiter anhaltende Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste der Krankenhäuser bis zum Ende des Jahres. Damit erhalten die Krankenhäuser für die Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung die erforderliche ökonomische Planungssicherheit. Das mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsam vereinbarte Konzept sieht die Absicherung der Erlöse aus Fallpauschalen auf dem Niveau des Vorjahres über einen gesonderten Corona-Ganzjahres-Mindererlösausgleich vor. „Mit diesem Konzept kann das politische Versprechen eines Defizitschutzes für die Krankenhäuser zumindest halbwegs gehalten werden“, so Georg Baum.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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