Im letzten Frühjahr kündigte die Bundesfamilienministerin umfassende Reformen im Unterhalts- und Sorgerecht an. Jetzt sind Entwürfe aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium aufgetaucht, die gegen die Rechte der Kinder verstoßen, gegen die Verfassung, die Väter diskriminieren und in vielen Fällen einen Rückschritt bedeuten. Schlimmer noch: einige auf den ersten Blick gut klingende Ansätze sind bei genauer Betrachtung wirkungslos. Von den großen Ankündigungen ist nichts geblieben

In einem offenen Brandbrief forderte der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. Bundesfamilienministerin Giffey auf, Wort zu halten und sich dafür einzusetzen, dass die angekündigten Reformen im Familienrecht rund um Unterhalt, Sorgerecht und der Deeskalation familiengerichtlicher Verfahren endlich umgesetzt werden. Anlass hierfür sind Entwürfe aus dem Bundesjustizministerium, die nach 7 Jahren SPD-Führung weite Teile der anstehenden Reformen „aufgrund Zeitmangels“ wieder einmal vertagen wollen. Das, was man jetzt angehen möchte, sei überwiegend wirkungslose Symbolpolitik oder, wie die Vorschläge zur Regelung der Mit-Mutterschaft mit gleichzeitiger Diskriminierung schwuler Paare im Abstammungsrecht, einfach verfassungswidrig.

„Im ersten Moment dachten wir, diese Entwürfe wären ein Scherz, aber nein, sie stammen tatsächlich aus dem Bundesjustizministerium“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., noch immer ziemlich aufgebracht. SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat in ihrer kurzen Amtszeit nach den völlig verkorksten Vorschlägen zu Strafverschärfungen in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nun erneut Entwürfe in ihrem Ministerium erstellen lassen, die bestenfalls als wirkungslose Symbolpolitik und in weiten Teilen ideologiegesteuert bezeichnet werden können. Dies gilt auch für bereits offiziell vorliegende Entwürfe, mit denen die Qualifizierung von Familienrichtern geregelt werden soll. Diese sind so formuliert, dass sie in der Praxis keinerlei Wirkung zeigen werden. Angesichts der seit langem anhaltenden Forderungen aus der Zivilgesellschaft und auch von den Richtern selbst, dass der Gesetzgeber endlich tätig werden soll, sei ein solches Vorgehen nur als schockierend und verantwortungslos zu bezeichnen.

Die Entwürfe gehen an der gesellschaftlichen Realität und gesetzgeberischen Notwendigkeit völlig vorbei. „Offensichtlich ist Ministerin Lambrecht nicht gewillt oder in der Lage, in ihrem Ministerium Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, welche den Ankündigungen und auch den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag entsprechen. Wir haben daher in einem offenen Brandbrief Bundesfamilienministerin Giffey aufgefordert, Wort zu halten und dafür zu sorgen, dass die vorliegenden Entwürfe ihrer SPD-Genossin gestoppt und grundlegend überarbeitet werden“.

Witt weist auch darauf hin, dass die Zeit drängt. Wolle die große Koalition noch mit nachweisbaren Ergebnissen im Familienrecht aufwarten, so müsse schnell gehandelt werden. „Ansonsten haben wir erneut eine familienrechtliche Null-Nummer der großen Koalition“.

In dem Brandbrief wird ausführlich darauf eingegangen, dass es insbesondere die SPD-geführten Ministerien sind, die entgegen ihren öffentlichen Bekundungen zu einer massiven Behinderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau gesorgt haben. Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, Abschaffung des Ehegattensplittings, die Doppelresidenz (Wechselmodell) für Kinder getrennter Eltern – selbst, wenn Expertenrunden der Ministerien einstimmige Empfehlungen abgaben, stellten sich die SPD-Ministerien dagegen und fielen eher damit auf, den Geschlechterkampf anzuheizen und tradierte Rollenmodelle zu verfestigen.

„Wir brauchen keinen Geschlechterkampf und Politiker, die diesen anheizen. Wir brauchen menschenrechtskonforme Lösungen, die Familien in Krisen unterstützen und ein Miteinander von Müttern und Vätern im Sinne der Kinder fördern“, fordert Witt.

Der Verein, der sich seit über 30 Jahren ehrenamtlich dafür einsetzt, dass Kindern nach einer Trennung der Kontakt zu beiden Eltern erhalten bleibt, wird in Kürze detaillierte Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen veröffentlichen.

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