TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. fordert dringend Nachbesserungen zum Schutz Betroffener von Frühehen in der EU. Anlässlich der geplanten Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU, die ab Donnerstag, den 10.09.20 im Bundestag verhandelt werden, fordert die Frauenrechtsorganisation, dass die Lücke, die das Gesetz für Betroffene von Frühehen birgt, geschlossen wird. Die Frauenrechtsorganisation zeigt sich alarmiert, dass allzu oft das Freizügigkeitsgesetz/EU herangezogen wird, um Frühehen (Kinderehen) nicht aufzuheben und damit zu bestätigen.

Aus der im August veröffentlichten Evaluierung der Bundesregierung des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen‘ geht hervor, dass drei Jahre nach Inkrafttreten des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen‘ bundesweit in nur 11 Fällen eine Ehe aufgrund der Minderjährigkeit eines der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung aufgehoben werden konnte.

Grund für diese niedrige Zahl ist unter anderem die sich in der Praxis entwickelte Rechtsprechung, dass Anträge von und für EU-BürgerInnen mit Hinweis auf die Verletzung der Freizügigkeit in der EU und Vorliegen einer schweren Härte regelmäßig zurückgewiesen werden. Von 140 gestellten Anträgen auf Eheaufhebung betrafen nur 21 Anträge nicht EU-Staaten, dafür aber viele z.B. Bulgarien, Rumänien und Griechenland.

„Der Schutz von Minderjährigen vor Frühehen muss für alle Mädchen und jungen Frauen gelten – natürlich auch innerhalb der EU“, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TDF. „Es kann nicht sein, dass Anträge für minderjährige EU-BürgerInnen bis zu ihrer Volljährigkeit nicht bearbeitet werden. Die jungen Frauen sollten das Recht haben, in Deutschland zu bleiben, auch wenn sie keinen Ehemann haben. Gleichzeitig müssen sie aber auch Unterstützung bekommen, um vor den negativen Folgen einer Frühehe, wie die Gefahr von häuslicher und sexualisierter Gewalt und Teenagerschwangerschaften geschützt zu werden.“ TERRE DES FEMMES fordert, dass die Anpassung des FreizügG/EU zum Anlass genommen wird, auch Maßnahmen des Mädchenschutzes zu integrieren. Konkret bedeutet das, dass EU-Staatsangehörige bei Unwirksamkeit bzw. nach Aufhebung ihrer Ehe, ihr Freizügigkeitsrecht nicht verlieren dürfen. 

Neben dieser aktuellen Forderung stellt TERRE DES FEMMES in einer eigenen Einschätzung zu den Ergebnissen der Bundesregierung weiterhin fest, dass die Wirksamkeit des Gesetzes aufgrund von mangelnder Datenlage schwer zu überprüfen ist. Dies muss umgehend zum Schutz der Mädchen verbessert werden. 

Hintergrundinformationen: 

Die erste Beratung der geplanten Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU des von der Bundesregierung unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Heimat eingebrachten Entwurfs findet morgen, den 10. September 2020, um 20 Uhr im Bundestag statt.  

Evaluierung der Anwendung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen von TERRE DES FEMMES

Über den terre des hommes Deutschland e.V.

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen, Kampagnen und Lobbyarbeit sensibilisiert TERRE DES FEMMES die Öffentlichkeit und Politik für geschlechtsbedingte Gewalt und Diskriminierung.

TERRE DES FEMMES unterstützt Mädchen und Frauen durch spezifische Aufklärungsprogramme in Schulen und ihren Communities. Mit anderen Frauenrechtsorganisationen ist TERRE DES FEMMES international vernetzt, fördert Projekte, Organisationen und Initiativen von Frauen für Frauen im Ausland. Die Arbeit des Vereins konzentriert sich auf die Themenschwerpunkte weibliche Genitalverstümmelung, Häusliche und Sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel und Prostitution, Gleichberechtigung und Integration, sowie Internationale Zusammenarbeit.

TERRE DES FEMMES wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse.

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