Der Herbst rückt näher und damit üblicherweise auch die jährliche Schließung vieler Campingplätze am westlichen Bodensee. In diesem Jahr allerdings hat das Landratsamt Konstanz den Platzbetreibern eine Sondergenehmigung erteilt. Fast alle Campingplätze verlängern daher die Saison bis zum 31. Oktober. Für Campingfreunde und Bodensee-Liebhaber heißt das: Die letzten beiden Oktoberwochen stehen ab sofort zur Buchung offen, noch sind viele Zelt- und Stellplätze zu haben. Einzige Einschränkung: Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen die am Wasser gelegenen Campingplätze keine SUPs und Kanus mehr ausleihen, die Nutzung von Wassersportgeräten ist hier nicht erlaubt.

Die westliche Bodenseeregion zeigt sich im Herbst von einer besonders stimmungsvollen Seite. Viele zertifizierte Wanderwege führen über den Bodanrück und in den Hegau, immer wieder mit weiten Ausblicken über den See und die Region. Der Verlängerungszeitraum fällt außerdem in die Zeit des Herbst-Hoppings. An vier Wochenenden verbindet die Untersee-Schifffahrt die deutschen und Schweizer Orte im Taktverkehr, das günstige Hop-On-Hop-Off Ticket gilt den ganzen Tag, am Ufer warten tolle Ausflugsziele. Das Herbst-Hopping findet statt am 17. und 18.10., 24. und 25.10., 31.10. und 1.11. sowie außerdem am 7. und 8.11.2020.

Informationen zu Ferien am westlichen Bodensee unter www.bodenseewest.eu

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

REGIO Konstanz-Bodensee-Hegau e.V.
Obere Laube 71
78462 Konstanz
Telefon: +49 (7531) 1330-40
http://www.bodenseewest.eu

Ansprechpartner:
Petra Reinmöller
Ansprechpartner
Telefon: +49 (7531) 36937-10
E-Mail: p.reinmoeller@pr2.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel