Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Bussen und Stadtbahnen trägt in Kombination mit anderen Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel dem Öffnen aller Türen an jeder Haltestelle oder der regelmäßigen Reinigung von Griffflächen, ganz wesentlich zu einer möglichst sicheren Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei. Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) ist sehr froh, dass sich augenscheinlich nahezu alle Fahrgäste an die geltenden Regeln halten.

Diese sehr gute Disziplin wird durch das Ergebnis stundenlanger Schwerpunktkontrollen unterstrichen, die am 8. und 9. September durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes Freiburg und der VAG auf allen Bus- und Stadtbahnlinien in der Stadt erfolgt sind.

Pro Tag wurden jeweils etwa sechseinhalb Stunden lang kontrolliert. In diesen 13 Stunden mussten insgesamt nur 7 kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden. Vier Fahrgäste, die ohne eine Maske unterwegs waren, konnten ein gültiges ärztliches Attest vorweisen.

Die Mitarbeitenden des Vollzugsdienstes werden auch weiterhin stichprobenartig in den Fahrzeugen der VAG Präsenz zeigen und auch die Fahrausweisprüferinnen und –prüfer der VAG werden auch in Zukunft vergessliche Fahrgäste an das Tragen des Mund-Nase-Schutzes erinnern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Freiburger Verkehrs AG
Besançonallee 99
79111 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (761) 4511-0
Telefax: +49 (761) 4511-139
http://www.vag-freiburg.de

Ansprechpartner:
Andreas Hildebrandt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (761) 4511-142
E-Mail: andreas.hildebrandt@vagfr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel