Während der kalten Jahreszeit treten häufig Probleme bei der Entleerung der Rest- und Bioabfallbehälter auf. Feuchter Abfall friert bei Minusgraden am Boden oder der Behälterwand an. Dies wird  durch das Einstampfen des Abfalls massiv verstärkt.

Ein Lösen des eingefrorenen oder verdichteten Abfalls durch die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ist aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt.

Bitte stellen Sie vor der Entsorgung sicher, dass Ihr Abfall im Behälter locker ist. Angefrorener oder verdichteter Abfall, der im Behälter zurückbleibt, berechtigt nicht dazu, dass die Restmülltonne kostenfrei nachentleert wird.

Hinweise zur Befüllung um festfrieren zu vermeiden:

  • Abfälle locker in die Behälter einfüllen.
  • Feuchte oder nasse Abfälle möglichst gar nicht oder aber locker in Zeitungspapier gewickelt in die Tonne füllen.
  • Um Kondenswasserbildung zu vermeiden, lassen Sie Mülltüten nach Möglichkeit im Außenbereich abkühlen, bevor Sie diese in die Mülltonnen füllen. Das gilt insbesondere dann, wenn größere Mengen Windeln anfallen.
  • Flüssigkeiten gehören keinesfalls in die Abfallbehälter.
  • Einige Zweige, etwas Pappe, Eierkartons oder ein paar Blätter zerknülltes Zeitungspapier auf dem Boden der Gefäße wirken Wunder. Alternativ kann man auch zu Papiersäcken greifen, die die Tonne komplett auskleiden. Die Säcke gibt es im Handel zu kaufen.
  • Am besten ist ein frostsicherer Standplatz für die Mülltonne. Die Tonne sollte erst kurz vor 7:00 Uhr am Tag der Leerung herausgestellt werden.
  • Ist der Abfall trotz aller vorbeugenden Maßnahmen angefroren, lösen Sie diesen vor der Entsorgung mit einem geeigneten Gegenstand von den Wänden ab. Achten Sie bitte darauf, dass der Behälter dabei nicht beschädigt wird.

4. Mindestentleerung rechtzeitig wahrnehmen

Im letzten Quartal des Jahres stehen bei vielen Grundstücken noch Mindestentleerungen der Restabfallbehälter aus. Bitte warten Sie damit nicht bis zum letzten Entsorgungstermin.

Öffnungszeiten Wertstoffhöfe zum Jahresende/ Jahreswechsel

Die Wertstoffhöfe des Landkreises sind am 24. und 31.12.2020 geschlossen. Ausnahme: Am 31.12.2020 ist der KELL Wertstoffhof in Großpösna, Am Westufer 3, OT Störmthal von 9-12 Uhr geöffnet.

Weihnachtsbaumentsorgung 2020/ 2021

Die Weihnachtsbäume können zwischen 1.1.2021 und 28.02.2021 kostenfrei an allen Wertstoffhöfen des Landkreises Leipzig abgegeben werden. Die Weihnachtsbäume sind gänzlich von Schmuck (Lametta, Kugeln etc.) zu befreien. Eine Ablage an den Glascontainerplätzen in den Städten und Gemeinden ist verboten.

Versand der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft 2021

Die Entleerungstermine der Abfallbehälter, Informationen zur Biotonne, zu den Abfallgebühren und zum Sperrmüllsystem – all das finden Sie in der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft 2021. Diese wird im Dezember (voraussichtlich bis zum 20.12.2020) an alle Haushalte, Gewerbe etc. im Landkreis Leipzig verschickt.

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