Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen – und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel – Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstr. 190
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 921509-0
Telefax: +49 (221) 921509-10
http://www.bte.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel