Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern anlässlich ihrer 82. Konferenz: Auch in Zeiten von Corona muss sowohl das Recht auf Teilhabe als auch das Recht auf Gesundheitsschutz für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden!

Von der Corona-Pandemie sind Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betroffen. Viele von ihnen sind Teil der Risikogruppe, da sie häufig Vorerkrankungen aufweisen und damit ein schwerer Verlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus wahrscheinlicher ist. Sie müssen besonders geschützt werden, unabhängig davon, ob sie in gemeinschaftlichen Wohnformen oder zu Hause leben. Die Fachverbände fordern eindringlich, dass Menschen mit Behinderungen und ihr Umfeld in ausreichendem Maß Zugang zu Schutzmaterialien und Testungen erhalten müssen. Auch bei den bevorstehenden Impfungen müssen Menschen mit Behinderung entsprechend ihres Risikos priorisiert werden.

Gleichzeitig darf durch die notwendigen Maßnahmen ihr Recht auf Teilhabe nicht leichtfertig eingeschränkt werden. Besonders zu Beginn der Pandemie erfolgten massive Einschränkungen zum Schutz der Risikogruppen. Bis heute müssen viele Menschen mit Behinderung mit erheblichen Einschränkungen leben, um eine Infektion zu vermeiden, zum Beispiel durch Besuchsverbote in gemeinschaftlichen Wohnformen oder Schließungen von Tages- und Werkstätten für behinderte Menschen.

Helga Kiel, Bundesvorsitzende des bvkm, erklärt: „Es darf nicht heißen: Inklusion war gestern – Corona ist heute. Es ist wichtig, dass jetzt die Errungenschaften der Inklusion durch die Corona-Pandemie nicht aufs Spiel gesetzt werden. Gemeinsame Kraftanstrengungen sind erforderlich, damit Menschen mit Behinderung und ihre Interessen nicht aus dem Blick geraten.”

Zwingende Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe ist aber auch eine uneingeschränkte digitale Teilhabe. Hier fordern die Fachverbände, die

Grundvoraussetzungen für digitale Teilhabe zu schaffen und bestehende Barrieren abzubauen. Dies umfasst den Zugang zu digitalen Endgeräten oder ihre Beschaffung. Ebenso wichtig ist die selbstverständliche Bereitstellung barrierefreier Angebote, zum Beispiel bei Websites. Darüber hinaus müssen Menschen mit Behinderung in der Nutzung digitaler Medien geschult und unterstützt werden.

Diese Notwendigkeit ist gerade in Zeiten von Corona sehr deutlich geworden. Die Fachverbände mahnen an, dass die Errungenschaften der letzten Jahre in Bezug auf Teilhabe und Selbstbestimmung nicht verlorengehen dürfen. Dabei ist der Gesundheitsschutz stets sorgfältig mit dem Recht auf Teilhabe abzuwägen.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90% der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel