Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs bis zum 31.3.2021 beschlossen. Der Bundesrat stimmte diesem zu. Damit gilt: Angemessenes Vermögen wird weiterhin nicht geprüft und tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin übernommen.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Bundestag am Donnerstag, 5. November 2020, einen Gesetzesentwurf der Bunderegierung in der Ausschussfassung angenommen, der die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31.03.2021 verlängert. Der Bundesrat bestätigte dies Ende November. 

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung bei den Jobcentern wird damit bis Ende März 2021 möglich sein.

Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber den Selbstständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch nach dem 01.01.2021 wird in der Regel keine Vermögensprüfung durchgeführt, wenn dieses nicht erheblich ist. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt. Weitere Änderungen können sich im Gesetzgebungsprozess ergeben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Agentur für Arbeit Chemnitz
Heinrich Lorenz Str. 20
09120 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 5671991
Telefax: +49 (371) 5672111
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/chemnitz/startseite

Ansprechpartner:
Stefanie Ebert-Böhm
Pressesprecherin
Telefon: +49 (371) 567-1506
Fax: +49 (371) 567-2009
E-Mail: Chemnitz.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel