Anlässlich der sich abzeichnenden Ablehnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch die christdemokratische Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, appellieren die unterzeichnenden Verbände der Filmwirtschaft an die Mitglieder der Fraktion, ihre Position bis zur geplanten Abstimmung Mitte Dezember zu überdenken und doch für die Erhöhung zu stimmen.

Die aktuell zur Debatte stehende Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro ist die erste seit mehr als 10 Jahren. Es ist zu befürchten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in der Folge einer ausbleibenden Erhöhung des Rundfunkbeitrages notwendige Einsparungen in erster Linie durch kurzfristig zu realisierende Kürzungen der Programmbudgets vornehmen würden. Dadurch käme es vor allem zu einer deutlichen Schwächung der Programmqualität und –vielfalt. Leidtragende dieser Entscheidung wären also in allererster Linie die Zuschauer.

Ein Kollateraleffekt einer ausbleibenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags wäre aber auch ein deutlicher Schaden zu Lasten der bundesweiten Produktionswirtschaft und der freien Mitarbeiter*innen der Landesrundfunkanstalten und Produktionsunternehmen. ARD und ZDF sind mit über 1,45 Milliarden Euro die größten Auftraggeber für die deutschen Produktionsunternehmen, ein wesentlicher Teil ihres Sendevolumens wird den Sendern im Rahmen von Produktionsaufträgen oder Koproduktionen zugeliefert. Die Landespolitik der CDU in Sachsen-Anhalt hätte bundesweite Auswirkungen und würde auch zu einer unbeabsichtigten aber sicher eintretenden Schwächung der regionalen Strukturen führen.

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags sichert den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung. Die Anstalten brauchen diese Mittel in der aktuellen Situation umso dringender, als sie von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ebenso betroffen sind wie die allermeisten privaten Haushalte, die Gesamtwirtschaft und die Film- und Fernsehbranche. Eine Aussetzung der Beitragserhöhung wird private Haushalte jedoch in einem wesentlich geringeren Anteil entlasten als sie die regionale und bundesweite Produktionslandschaft und die mit ihr verbundenen zehntausende freien Mitarbeiter*innen belasten wird, deren Existenzgrundlage sowieso schon durch die Corona-Pandemie schwer unter Beschuss geraten ist. Die Folge wäre ein deutlicher Verlust an Programmqualität und Programmvielfalt.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bliebe im Falle einer Verweigerung der Beitragserhöhung durch den Landtag in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, die Erhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen. In Zeiten einer zunehmenden Polarisierung der gesellschaftlichen Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre allerdings eine bundesweite parlamentarische Legitimierung des Rundfunkbeitrags durch alle 16 Landesparlamente erstrebenswert und notwendig.

Die unterzeichnenden Verbände anerkennen durchaus die Berechtigung der Forderung der CDU Fraktion nach einer weiteren Steigerung der Effizienz in der Verwendung der Beiträge durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie appellieren deshalb gleichzeitig an die öffentlich-rechtlichen Sender, eine umfassende und zukunftsorientierte Reform ihrer Rundfunkstrukturen umzusetzen und Einsparpotentiale zugunsten von Investitionen in Programmqualität und Vielfalt sicherzustellen.

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