Trotz Corona sollte man wichtige Terminsachen, die sich naturgemäß am Jahresende häufen, nicht vergessen, so z. B. bei der Altersvorsorge, wo Riester-Sparern staatliche Zulagen im dreistelligen Bereich winken.

Wer für 2018 noch keine Zulagen bei seinem Anbieter beantragt hat, kann dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31.12.2020 tun. "Danach ist die staatliche Förderung für die 2018er-Verträge unwiederbringlich verloren", warnt Sabine Mayer-Paris, Vorsitzende des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen immer wieder Studien, wonach Riester-Sparer jedes Jahr über eine Milliarde Euro an staatlichen Zuschüssen verschenken, die ihnen zustehen. Der Staat fördert die Altersvorsorge über die Riester-Rente mit einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro (Verheiratete: 350 Euro). Wer Kinder hat, wird zusätzlich mit 185 Euro je Kind bedacht. Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Eltern sogar jährlich 300 Euro.

Und für besonders junge Riester-Sparer gibt es auch einen Anreiz: Schließen unter 25-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, einen Riestervertrag ab, erhalten sie einen einmaligen Riester-"Startbonus" von 200 Euro. Diese staatliche Förderung wirkt wie ein Sparturbo: Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, können allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt vierstellige Summen erreichen und damit später eine höhere private Rente.

Voraussetzung für die volle Förderung aber ist, dass vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr in den Riestervertrag eingezahlt wurden. Wer weniger in einzahlt, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Aber auch hier gilt eine Frist: Das Geld muss auf dem Riesterkonto noch in dem Jahr eingehen, für das später die staatlichen Zulagen beantragt und gewährt werden, also für 2020 noch in diesem Jahr.

Falls man zu den Nachlässigen in Finanzsachen zählt, hilft ein so genannter Dauerzulagenantrag, den man bei seinem betreuenden Versicherungskaufmann stellen kann, sofern man eine Riesterversicherung abgeschlossen hat. Dann erfolgt die Beantragung der Zulage automatisch. Dennoch empfehlen Mayer-Paris und Kollegen, zumindest einmal pro Jahr den Riestervertrag nachzuprüfen, ob man die Riesterförderung erhalten und nichts ungewollt verschenkt hat. "Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt. Dann kann man auch gleich die Einzahlung vornehmen und schauen, ob sich beispielsweise an den gemachten Angaben zum Familienstatus und der Steuernummer nichts geändert hat."

Förderung von Selbstständigen
Auch Selbstständige können von einer staatlich geförderten Altersvorsorge profitieren und so genannte Rürup- bzw. Basis-Renten abschließen. Bei diesen muss man aber nicht wie bei den Riester-Renten einen Mindestbeitrag einzahlen, um eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Vielmehr wird die Altersvorsorge über Basis-Renten steuerlich gefördert: 2020 können Basisrenten-Sparer 90 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 25.046 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und damit ihre Steuerschuld senken. Aber wie bei den Riester-Sparern auch, müssen die Beiträge noch in diesem Jahr auf das Vorsorgekonto eingegangen sein, um sie steuerlich für dieses Jahr geltend zu machen. Also: Wer jetzt einzahlt, bekommt noch mehr.

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