Der generelle Abschiebungsstopp nach Syrien läuft zum Ende des Jahres 2020 aus. Amnesty International kritisiert dieses Ergebnis der Tagung von Innenminister, Innennministerin und Innensenatoren der Bundesländer wie folgt. ­­­­­­­­

„Die Innenministerkonferenz hat sich nicht einigen können, ein Abschiebungsstopp nach Syrien bleibt aber weiter dringend geboten. Abschiebungen nach Syrien sind weder völkerrechtskonform noch möglich. Die syrische Regierung geht weiterhin mit Gewalt willkürlich gegen Menschen vor. Syrische ’Sicherheitskräfte‘ sind für systematische Folter und Hinrichtungen von zehntausenden Menschen verantwortlich. Amnesty International dokumentiert seit Jahren Verschleppungen und Kriegsverbrechen in Syrien. Auch der deutsche Generalbundesanwalt ermittelt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien“, erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.

„Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen bei drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung. Dieser Schutz gilt für alle Menschen, auch für Straftäter und Straftäterinnen, und bindet die Bundesregierung und die Innenminister und Innenministerin. Daran sollte man Innenminister, die dem Grundgesetz und Völkerrecht verpflichtet sind, nicht erinnern müssen“, so Beeko.

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