Deutschland spricht über 5G und auch vor Weihnachten macht dieser Trend nicht halt. Denn egal ob für jung oder alt: „Smarte“ Geschenke unter dem Weihnachtsbaum kommen generationenübergreifend gut an, wobei immer mehr Geräte mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G ausgestattet sind. Damit an Weihnachten jedoch nur die Augen der Liebsten und nicht die Geschenke übermäßig strahlen, rät das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beim Kauf von Geräten darauf zu achten, dass diese einen niedrigen SAR-Wert aufweisen und demnach strahlungsarm sind.

Um Sprache oder Daten zu übertragen, nutzen Smartphones und Tablets hochfrequente elektromagnetische Felder. Da die Geräte hierfür nahe am Körper betrieben werden, wird ein Teil der Feldenergie in Form von Wärme aufgenommen, zum Beispiel vom Kopf. Als Maß für die Energieaufnahme dient die spezifische Absorptionsrate, kurz SAR. Sie wird in Watt pro Kilogramm angegeben. Eine umfangreiche Übersicht von SAR-Werten gängiger Tablet- und Smartphone-Modelle bietet das BfS in einer Liste im Internet, die seit 2002 regelmäßig aktualisiert wird. Dort finden sich auch zahlreiche Modelle mit 5G-Funktion.

Bei der Wahl eines Geräts auf den Strahlenschutz achten

„Bei der Anschaffung eines neuen Gerätes sollte nicht nur auf technische Eigenschaften geachtet werden, also ob das Smartphone zum Beispiel den neuesten Mobilfunkstandard 5G unterstützt. Ebenso wichtig ist der Aspekt des Strahlenschutzes“, betonte Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). „Mit der Suchfunktion bei der SAR-Liste kann Jede und Jeder ganz einfach prüfen, ob das favorisierte Gerät ein strahlungsarmes Weihnachtsgeschenk ist oder nicht.“

Aktuell umfasst die SAR-Liste des BfS 3.744 Modelle von 83 Herstellern. Gemäß internationaler Richtlinien soll die SAR auf 2 Watt pro Kilogramm begrenzt werden. Strahlungsarme Geräte, die die Teilanforderung des Strahlenschutzkriteriums des Blauen Engel "SAR am Kopf kleiner/gleich 0,5 Watt pro Kilogramm" erfüllen, sind in der SAR-Liste zudem mit einem grünen Symbol gekennzeichnet.

Grenzwerte schützen auch bei der neuesten Mobilfunkgeneration 5G

5G steht für die 5. Generation des Mobilfunks und bezieht sich auf die Veränderung von technischen Aspekten gegenüber der 4. Generation des Mobilfunks. Der häufig anzutreffende Begriff „5G-Strahlung“ ist daher irreführend, weil bei diesem neuen Funkstandard zunächst die alten oder benachbarten Frequenzbänder der elektromagnetischen Strahlung des 3G- und 4G-Mobilfunks sowie des WLANs verwendet werden.

„Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es keine bestätigten Belege für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den bei der Mobilfunknutzung entstehenden elektromagnetischen Feldern und Erkrankungen beim Menschen. Auch wenn technische Aspekte an 5G neu sind, so bleiben die dabei genutzten elektromagnetischen Felder ähnlich. Ebenso bleiben die zugrundeliegenden physikalischen und biologischen Wirkmechanismen bei der Nutzung dieser elektromagnetischen Felder gleich, weshalb bei der Einhaltung der Grenzwerte auch bei 5G nicht mit gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen ist.“ erläutert Inge Paulini.

Über Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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